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14. EU-Sanktionspaket gegen Russland
EU beschließt neues Sanktionspaket gegen Russland – LNG,…
Welche Märkte sind Interessant für Sie? Was ist zu beachten beim Export und Import? Wie sieht es mit dem Zoll aus? Wir helfen Ihnen weiter!
Neue Märkte bieten neue Chancen. Wir beraten Sie beim Einstieg in neue Märkte sowie zur Abwicklung und zum Ausbau Ihrer Auslandsaktivitäten.
Unternehmen in Stadt und Kreis Offenbach sind weltweit aktiv. Wir unterstützen Sie bei Fragen im Auslandsgeschäft und liefern Informationen zu Ländern und Branchen. Wir bieten Ihnen zahlreiche Informations- und Netzwerkveranstaltungen. Wir sind Ihr erster Ansprechpartner bei Fragen zu Export, Import, Warenursprung und Präferenzen, Lieferantenerklärungen, Brexit und vielem mehr.
Erhalten Sie direkten Kontakt in alle wichtigen Exportmärkte. Werden Sie erfolgreich im Ausland mit dem passenden Geschäftspartner. Wir unterstützen Sie mit unserem internationalen Netzwerk dem Enterprise Europe Network (EEN) und den Auslandshandelskammern (AHK).
Gestalten Sie aktiv die strategische Ausrichtung und politischen Arbeit der IHK. Engagieren Sie sich ehrenamtlich in unseren wichtigen Arbeitsgremien. Die Expertenräte Zoll und Internationale Märkte bringen Fachwissen und Erfahrung in die IHK-Arbeit ein.
Die Plattform für alle international tätigen hessischen Unternehmen.
Informieren Sie sich über erste Erfahrungen mit dem CO2-Ausgleichsmechanismus CBAM und neue Strategien zur Sicherung von Lieferketten und der Versorgung mit wichtigen Rohstoffen. Welche IT-basierten Lösungen stehen inzwischen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zur Verfügung? Wie können Sie internationale Fachkräfte finden und binden und welche Standorte sind für ein Nearshoring besonders geeignet? Diese und viele weitere aktuelle Fragen werden beim diesjährigen Außenwirtschaftstag thematisiert.
Nehmen Sie an Expertengesprächen, Podiumsdiskussionen und Fachvorträgen teil, besuchen Sie die Fachausstellung und knüpfen Sie wertvolle Kontakte für Ihr Auslandsgeschäft.
Mittlerweile sollten sich alle betroffenen Unternehmen im CBAM-Register registriert und den zweiten Bericht eingereicht haben. Aktuell bedienen sich zahlreiche Unternehmen noch der Standardwerte. Nach Informationen der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) ist die Nutzung der Standardwerte über den 31. Juli 2024 jedoch nicht mehr bzw. nicht mehr uneingeschränkt möglich. Als betroffenes Unternehmen sind Sie gut beraten, wenn Sie sich bereits heute mit Ihren Zulieferern in Verbindung setzen, um die erforderlichen Informationen zu erhalten.
Für die Lieferantenansprache hat die Europäische Kommission einen Leitfaden herausgegeben, der ausländische Unternehmen umfassend informieren soll. Der Leitfaden umfasst jedoch 250 Seiten, die viele überfordern.
Im Webinar CBAM – erste Erfahrungen und Kontaktaufnahme mit den Zulieferern stellen wir Ihnen die wichtigsten Inhalte des Leitfadens vor. Zudem tauschen wir uns mit allen Teilnehmenden über die Erfahrungen mit Ihren Zulieferern aus und erörtern gemeinsam Lösungsansätze.
Geschäftsreisen sind auch nach der Pandemie wichtiger Bestandteil der internationalen Geschäftsbeziehungen. Vertriebsmitarbeiter besuchen Kunden im Ausland, Maschinen müssen vor Ort installiert oder gewartet werden.
Informieren Sie sich in der gemeinsamen kostenfreien Webinarreihe der hessischen IHKs zu Meldevorschriften, arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie den weiteren länderspezifischen Aspekten bei der Entsendung.
Erhalten Sie Tipps und Tricks rund um Ihr internationales Geschäft in unserer Reihe #Spotlight - Schnell. Informativ. Digital. Informieren Sie sich kompakt und schnell in nur 15-20 Minuten.
Einmal im Monat heißt es: #Spotlight! Mit diesem Angebot der monatlichen Online-Informationsveranstaltungen zu einem vorab ausgewählten und festgezurrten Thema unterstützen wir Sie in Ihrem internationalen Geschäft.
Die Wirtschaft erklärt sich solidarisch mit der durch die russische Aggression in den Krieg gestürzten Ukraine und den Menschen. Die ersten Betriebe bieten konkrete Hilfe für die Geflüchteten in Hessen an. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten und die von der EU ausgesprochenen Sanktionen.
Die Lieferantenerklärung (LE), eines der am häufigsten ausgestellten Handelsdokumente in der EU. Ein wichtiges Informations- und Nachweispapier für die direkte oder indirekte Inanspruchnahme von Zollbegünstigungen. Informieren Sie sich worauf Sie bei Ausstellung oder Anerkennung achten müssen.
Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft
Die Behörden zahlreicher Länder verlangen bei der Einfuhrabfertigung von Warensendungen amtliche Bescheinigungen von Geschäftspapieren. Die Industrie- und Handelskammern stellen Ursprungszeugnisse und sonstige Bescheinigungen aus, die dem Außenwirtschaftsverkehr dienen.
EU beschließt neues Sanktionspaket gegen Russland – LNG,…
Aufnahme einer Organisation und 19 natürliche Personen in…
Paris, Frankreich - Kreative Start-Ups mit innovativen…
Neue Perspektiven für Ihr Auslandsgeschäft
Unsere Webinare für Sie und Ihr internationales Geschäft.
Die Plattform für Praktiker im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht.