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Warensendungen innerhalb der EU

Logo mit einem Blau-Lila Verlauf von links nach rechts und die Silouhette von Europa in der Mitte. Im Vordergrund die Eurosterne

Bei grenzüberschreitenden Geschäften innerhalb der Europäischen Union spricht man von innergemeinschaftlichen Warensendungen oder Erwerben. Für Gemeinschaftswaren (EU-Ursprungswaren und verzollte Drittlandswaren) sind keine Zollformalitäten erforderlich und es werden auch keine Zölle erhoben.

Aber auch im Warenverkehr der EU bestehen noch Überwachungspflichten für Waren wie Alkohol und Tabakwaren. Nationale Besonderheiten bestehen auch größtenteils für Qualitäts-, Sicherheits- oder Kennzeichnungsbestimmungen.

Verbrauchsteuerpflichtige Waren

Auf bestimmte Verbrauchswaren wie Bier, Kaffee, Tabak, etc. fallen Steuern an. Lesen Sie mehr unter Verbrauchsteuerpflichtige Waren.

EU-Umsatzsteuerregelung

Warensendungen innerhalb der EU können von der Umsatzsteuerpflicht befreit sein. Voraussetzungen unter EU-Umsatzsteuerregelung.

Statistik - Intrastat

Warenlieferungen innerhalb der EU müssen monatlich durch die Intrahandelsstatistik gemeldet werden. Wie Sie vorgehen müssen, erfahren Sie unter Statistik - Intrastat.

Reihengeschäfte im EU-Binnenmarkt

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Dreiecksgeschäften (Reihengeschäfte) ist äußerst kompliziert. Praktische Beispiele finden Sie unter Reihengeschäfte im EU-Binnenmarkt.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und -Sätze

Wann ist die Umsatzsteuer-ID erforderlich und wo erhalten Sie diese? Wie hoch sind Sätze in den anderen EU-Mitgliedsstaaten? Antworten erhalten Sie unter Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und -Sätze.


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