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Warensendungen innerhalb der EU
Bei grenzüberschreitenden Geschäften innerhalb der Europäischen Union spricht man von innergemeinschaftlichen Warensendungen oder Erwerben. Für Gemeinschaftswaren (EU-Ursprungswaren und verzollte Drittlandswaren) sind keine Zollformalitäten erforderlich und es werden auch keine Zölle erhoben.
Aber auch im Warenverkehr der EU bestehen noch Überwachungspflichten für Waren wie Alkohol und Tabakwaren. Nationale Besonderheiten bestehen auch größtenteils für Qualitäts-, Sicherheits- oder Kennzeichnungsbestimmungen.
Verbrauchsteuerpflichtige Waren
Auf bestimmte Verbrauchswaren wie Bier, Kaffee, Tabak, etc. fallen Steuern an. Lesen Sie mehr unter Verbrauchsteuerpflichtige Waren.
EU-Umsatzsteuerregelung
Warensendungen innerhalb der EU können von der Umsatzsteuerpflicht befreit sein. Voraussetzungen unter EU-Umsatzsteuerregelung.
Statistik - Intrastat
Warenlieferungen innerhalb der EU müssen monatlich durch die Intrahandelsstatistik gemeldet werden. Wie Sie vorgehen müssen, erfahren Sie unter Statistik - Intrastat.
Reihengeschäfte im EU-Binnenmarkt
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Dreiecksgeschäften (Reihengeschäfte) ist äußerst kompliziert. Praktische Beispiele finden Sie unter Reihengeschäfte im EU-Binnenmarkt.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und -Sätze
Wann ist die Umsatzsteuer-ID erforderlich und wo erhalten Sie diese? Wie hoch sind Sätze in den anderen EU-Mitgliedsstaaten? Antworten erhalten Sie unter Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und -Sätze.
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