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Einfuhrbestimmungen im Ausland
Waren, die von deutschen Unternehmen in Nicht-EU-Länder exportiert werden, unterliegen bei der Einfuhr im Käuferland den dort geltenden Zoll- und Steuersätzen und gegebenenfalls zusätzlich weiteren Einfuhrabgaben.
Bei Vereinbarung der gängigsten Lieferbedingungen (außer: DDP - Incoterms® 2010 - verzollt und/oder versteuert) ist es üblich, dass der Käufer diese Kosten übernimmt. Die Europäische Union bietet eine sehr brauchbare Datenbank an, in der von hier aus die Zoll-, Steuer-, und Abgabentarife von vielen Ländern der Welt ermittelt werden können.
Wissenswertes zu Einfuhrbestimmungen im Ausland
Access2Market
Die Access2Market stellt ein bedeutendes Instrument der Markterschließungsstrategie der Europäischen Union dar und soll in erster Linie den Informationsfluss zwischen EU-Institutionen, Mitgliedsstaaten und der europäischen Wirtschaft fördern.
Alle am Außenhandel beteiligten Parteien finden hier Informationen zu folgenden Punkten:
- Zöllen & Zölle
- Zollverfahren
- Ursprungsregeln
- Handelshemmnisse
- Produktanforderungen
- Statistiken
Zur Access2Market
Konsulats- und Mustervorschriften "K und M"
Das Standardwerk der Handelskammer Hamburg, die Konsulats- und Mustervorschriften "K und M" hilft weiter bei der Abwicklung von Exportgeschäften. Es werden übersichtlich die Einfuhrbestimmungen eines jeden Landes aufgezeigt. Zudem sind sämtliche Bestimmungen für die Aufmachung der Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse, Warenverkehrsbescheinigungen, Analysenzertifikate, Konsulatsgebühren, Verpackungs- und Markierungsvorschriften für alle Länder der Welt enthalten. Genannt werden die wichtigsten Häfen, Städte und Zollflughäfen. Ein Anschriftenverzeichnis rundet das Fachwerk ab.
Es steht in Buchform und als CD-ROM zur Verfügung und wird durch regelmäßige Nachträge aktualisiert. Auf der CD-Version finden Sie zusätzlich TELOS ALPHA 5.0, das Formularausfüllprogramm für Ursprungszeugnisse der Industrie- und Handelskammern.
Bestellungen sowie Anfragen nach Netzwerklizenzen bitte an:
Mendel Verlag GmbH & Co. KG
Gerichtsstraße 42
58452 Witten
Deutschland
Tel.: +49 2302 202930
Fax: +49 2302 2029311
E-Mail: info(at)mendel-verlag.de
Ursprungszeugnis
Bei der Einfuhr von Waren verlangen einige Länder die Vorlage eines Ursprungszeugnisses. Ausgestellt werden diese durch die jeweils örtlich zuständige IHK. Voraussetzung ist, dass der Ursprung der Waren nachgewiesen werden kann. Weitere Informationen zum Ursprungszeugnis
IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main
Geschäftszeiten
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Freitags: 08:00 - 15:00 Uhr
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