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Innerbetriebliches Exportkontrollsystem (ICP) und die Dokumentation
Der Außenwirtschaftsverkehr ist grundsätzlich frei - sofern er nicht durch Rechtsverordnungen beschränkt oder Handlungspflichten angeordnet werden (§ 4 Außenwirtschaftsgesetz).
Daraus ergibt sich für Unternehmen die Pflicht, sich über die Verbote und Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Daher ist eine betriebliche Exportkontrolle unerlässlich. Eine systematische Exportkontrolle unterstützt Arbeitsprozesse im Unternehmen und entlastet Mitarbeiter. Es gibt hierfür keine Vorlage. Vielmehr ist das innerbetrliche Exportkontrollsystem auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten.
Anforderungen
- Personalauswahlpflicht
- Weiterbildungspflicht
- Organisationspflicht
- Überwachungspflicht
Betriebliche Organisation im Außenwirtschaftsverkehr
Firmeninterne Exportkontrolle - Ein Informationsblatt des BAFA
Weiterführende Links
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