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Luxemburg-Bescheinigung
Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten
Bei dieser Bescheinigung handelt es sich um "uraltes" EG-Recht aus dem Jahr 1974. Trotzdem wird dieses Dokument auch heute noch, jedenfalls was den Bereich unserer IHK anbelangt, mehrmals im Jahr von Geschäftsleuten verlangt, die sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat selbständig machen oder dort Tätigkeiten ausüben wollen. In der IHK Offenbach am Main gaben wir ihr den Titel "Luxemburg-Bescheinigung", weil sie fast ausschließlich vom Mittelstandsministerium des Staates Luxemburg angefordert wird. In Deutschland sind die Handwerkskammern sowie die Industrie- und Handelskammern zur Ausstellung der Bescheinigung befugt.
Die "Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten" soll den Lebenslauf und beruflichen Werdegang einer geschäftlich engagierten Person nachzeichnen, die entweder ein Gewerbe oder Handwerk betreibt oder eine berufliche Stellung innerhalb einer Gesellschaft begleitet. Bei größeren Firmen mit vielen Führungskräften soll die Person für die Luxemburg-Bescheinigung bestimmt werden, die mit der Vertretung von Interessen des Unternehmens gegenüber den Behörden im Großherzogtum Luxemburg ausgestattet ist.
Die "Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten" bildet den beruflichen Werdegang bzw. den Lebenslauf einer in der gewerblichen Wirtschaft oder in einem Handwerk aktiven Geschäftsperson nach. Zu Beginn befinden sich die Angaben zur Person. Am Schluss des Vordrucks besteht unter II. die Möglichkeit, einen erlernten Beruf, eine Schulausbildung oder ein abgeschlossenes Studium zusammen mit dem dazu erteilten Zeugnis, dem Diplom, dem erworbenen Titel bzw. der anerkannten Berufsbezeichnung einzutragen.
Zwischen den persönlichen Daten und der Ausbildung ist der Abschnitt I. dafür vorgesehen, verschiedene berufliche Tätigkeiten vom selbständigen Unternehmer bis zum Arbeitnehmer festzuhalten. Die Dauer der Tätigkeiten muss ausgezählt und zeitlich mit Jahren und Monaten beziffert werden. Die Abstufungen nennen wir hier nur kurz:
- Tätigkeit als Selbständige/Selbständiger,
- Tätigkeit als Leiterin/Leiter eines Unternehmens oder einer Zweigniederlassung,
- Tätigkeit als Stellvertreterin/Stellvertreter des Unternehmens bzw. dessen Leiterin/Leiters,
- Tätigkeit in leitender Stellung mit a) technischen, b) kaufmännischen oder c) anderen charakteristischen Aufgaben,
- Tätigkeit als Unselbständige/Arbeitnehmerin oder Unselbständiger/Arbeitnehmer.
Bitte beachten Sie:
Die Angaben zur Person, zur Schul- und Berufsausbildung sowie die ausgeübten Tätigkeiten müssen der IHK, die eine Bescheinigung ausstellen soll, nachgewiesen werden. Geeignete Unterlagen dafür sind Schul- und Hochschulzeugnisse, Kaufmannsgehilfen- und Gesellenbriefe, Gewerbeanmeldungen, Eintragungsunterlagen für das Handelsregister, Arbeitszeugnisse usw.
Richtig Ausfüllen
Abschnit | Funktion/Tätigkeit |
I.1 - Selbständiger | Kleingewerbetreibende, eingetragene Kaufleute, Gesellschafter von GbR und OHG, Komplementäre einer KG |
I.2 - Leiter eines Unternehmens / einer Zweigniederlassung | Hauptgeschäftsführer, Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder |
I.3 - als Stellvertreter des Leiters / der Leiterin | Stellvertretender Hauptgeschäftsführer, stellvertretender Geschäftsführer oder Vorstand |
I.4 - in leitender Stellung | Prokurist, leitende Angestellte |
I.5 - als Unselbständiger / Arbeitnehmer | Arbeitnehmer ohne leitende Funktion |
Bitte beachten Sie, dass nur Tätigkeiten in Deutschland bestätigt werden können.
Erforderliche Nachweise
Die Angaben zur Person, zur Schul- und Berufsausbildung sowie die ausgeübten Tätigkeiten müssen der IHK, die eine Bescheinigung ausstellen soll, nachgewiesen werden. Geeignete Unterlagen dafür sind Gewerbeanmeldungen, Eintragungsunterlagen für das Handelsregister, Arbeitszeugnisse, Schul- und Hochschulzeugnisse, Kaufmannsgehilfen- und Gesellenbriefe, usw.
Abschnitt | Art der Nachweise |
I.1 | Kopie der Gewerbeanmeldung (und ggf. Gewerbeabmeldung) |
I.2 - I.3 | Kopie des aktuellen HR-Auszugs, der die aktuelle Position (z.B. als Geschäftsführer oder Prokurist zu entnehmen ist) |
I.4 - I.5 | Zeugnis des Arbeitgebers, dem die konkrete Tätigkeitsbeschreibung und deren Zeiträume zu entnehmen sind |
II | entsprechende Zeugnisse und Diplome |
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