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Update US-Zölle
Aussetzung der EU-Gegenmaßnahmen

Vectorfair S1 | Canva.com
Stand: 10. April 2025
Reziproke Zölle - 10 % auf sämtliche Waren
Seit dem 5. April 2025 erheben die USA zehn Prozent Zusatzzölle (Regulating Imports) auf alle Wareneinfuhren. Ausgenommen davon sind Waren, die bereits von anderen Zusatzzöllen wie Stahl, Aluminium, Autos erfasst sind. Ausnahmen gelten außerdem für bestimmte Waren, die in Anhang II der Proklamation aufgeführt sind. Dazu gehören unter anderem Kupfer, pharmazeutische Produkte, Halbleiter, Holzartikel, bestimmte kritische Mineralien sowie Energie und Energieprodukte. Später wurden auch Mobiltelefone, Computer und andere technische Geräte in die Liste aufgenommen (Executive Order 14257).
Aussetzung der geplanten länderspezifische Zölle für 90 Tage
Ausnahme: China
Am 9. April 2025 kündigte Donald Trump an, die ursprünglich ab diesem Datum geplanten länderspezifischen Zölle für 90 Tage auszusetzen. Stattdessen gilt nun ein einheitlicher Zollsatz von zehn Prozent – auch für Waren mit Ursprung in der EU. Der reziproke Zusatzzoll von zehn Prozent wird ab einem Warenwert von 800 US-Dollar erhoben (de minimis treatment). Sobald ein effektives System zur zügigen und vollständigen Erhebung der Zölle eingerichtet ist, soll die de-minimis-Ausnahme abgeschafft werden. Für Waren mit Ursprung in China entfällt diese Regelung bereits ab dem 2. Mai 2025.
In Anhang I der Regulating Imports sind die länderspezifischen Zölle aufgeführt. Für EU-Ursprungswaren wären es 20 Prozent. Für alle Länder, die nicht in der Liste aufgeführt sind, sollten die allgemeinen 10 Prozent gelten.
Waren mit chinesischem Ursprung sind nicht von dieser 90-tägigen Aussetzung inbegriffen. Für chinesische Produkte wurde der länderspezifische Zollsatz sogar auf 145 Prozent angehoben.
Zusatzzölle auf Autos und Autoteile
US-Präsident Trump kündigte am 26. März 2025 Zusatzzölle in Höhe von 25 Prozent auf Autos an, die seit dem 5. April erhoben werden. Bestimmte Autoteile sollen ebenfalls mit Zusatzzöllen belegt werden. Diese sollen etwa 150 Kategorien betreffen und spätestens bis zum 3. Mai 2025 eingeführt werden. Weitere Einzelheiten sowie die betroffenen Zolltarifnummern können der Proclamation 10908 entnommen werden. Die Zölle gelten zusätzlich zu den bereits bestehenden Zöllen, Gebühren und Abgaben.
Hinweis: Diese „Autozölle“ sind von den reziproken Zöllen ausgenommen.
Diese Zusatzzölle gelten auch, wenn die Waren im Rahmen eines Freihandels- oder Präferenzabkommens in Frage kommen. Ausnahme besteht im Rahmen des USMCA-Abkommens. Außerdem kann in diesem Zusammenhang der US-amerikanische Anteil zertifiziert werden, sodass der zusätzliche Zoll nur auf den Wert des nicht-US-amerikanischen Anteils anfällt.
Zusatzzölle auf Eisen, Stahl und Aluminium sowie bestimmte Waren daraus
Die USA führten mit Proclamation 9705 vom 8. März 2018 und Proclamation 9980 vom 24. Januar 2020 zeitweilig zusätzliche Zölle von 25 Prozent auf Produkte aus Stahl und später auch auf Einfuhren von Stahlderivaten ein. Unter der Biden-Administration kam es dann zu einigen Ausnahmen, wie beispielsweise der Aussetzung der zusätzlichen Zölle auf Stahl gegenüber der EU.
Mit Bekanntmachung (Proclamation 10895 und 10896 vom 10. Februar 2025) gelten ab dem 12. März 2025 Zusatzzölle in Höhe von 25 Prozent auf Eisen, Stahl und Aluminium sowie bestimmte Waren daraus. Dies betrifft vor allem Waren mit HS-Code 73 und 76. Aber auch für andere Waren können diese Zusatzzölle gelten, sofern Metallanteile enthalten sind.
Die 25 Prozent gelten zusätzlich zu den bereits bestehenden Einfuhrzöllen, Abgaben oder sonstigen Zusatzzöllen und betreffen Ursprungswaren aller Länder. Dennoch können Informationen zum Land des „Schmelzens und Gießens” verlangt werden. Eine Hilfestellung bieten die FAQs der US-Zollbehörden.
Datenbanken
Ob Ihr Produkt von den Zusatzzöllen betroffen ist, können Sie in folgenden Datenbanken einsehen:
- Datenbank der US International Trade Commission: Harmonized Tariff Schedule
- Datenbank der Europäischen Union: Access2Markets
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Das Nordamerikageschäft im Zeichen der Zölle - Update aus Washington
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21. bis 23. Mai 2025 | IHK Frankfurt
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Das wichtigste Instrument der America First Handelspolitik sind zusätzliche Zölle. Auf Stahl und Aluminium wurden diese bereits in Kraft gesetzt, die angekündigte Ausweitung auf andere Branchen stellt die transatlantischen Geschäfts- und Lieferbeziehungen auf die Probe. Knapp 100 Tage nach Amtsantritt der neuen Administration wird uns Stephanie Harwood ein Update geben zum aktuellen Stand in Sachen Zölle und Gegenzölle.
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Das US-Market Entry Bootcamp ist ein intensives 3-tägiges Seminar, das deutschen Unternehmen das nötige Wissen für den erfolgreichen Einstieg in den US-Markt vermittelt. Es findet im Mai 2025 zum zweiten Mal in Kooperation mit der AHK Chicago statt.
An allen Tagen bieten Fachexperten interaktive Präsentationen zu relevanten Themen sowie anschließende 30-minütige Einzelberatungen an. Zudem erhalten alle Teilnehmenden einen Leitfaden zur Unterstützung bei der Erstellung eines US-Markteintritts-Businessplans.
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Update zu US-Zöllen und aktuelle rechtliche Themen
Webinar: 2. Juli 2025 | 15 - 16 Uhr
enzojabol | Getty Images | Canva.comDie USA sind nicht nur einer der größten Märkte der Welt, sondern auch einer der wichtigsten Handelspartner Deutschlands. Doch wer geschäftlich in den USA Fuß fassen möchte, sieht sich oft mit zahlreichen und komplexen rechtlichen und zollrechtlichen Anforderungen konfrontiert.
Erhalten Sie praxisnahe Einblicke in die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, aktuelle Entwicklungen im US-Zollrecht sowie konkrete Handlungsempfehlungen für einen erfolgreichen Markteintritt.
Beratung zu Zöllen, Handel & Vergabewesen
AHK-Dienstleistungsangebot
Die Einhaltung der US-Zollvorschriften ist für deutsche Unternehmen im internationalen Handel von zentraler Bedeutung. Die Deutsch-Amerikanische Handelskammer (AHK) in New York bietet deutschen Unternehmen Beratung und Unterstützung bei der zollrechtlichen Abwicklung an. Zudem hilft die AHK, sich in dem komplexem Umfeld der Sonderzölle zurechtzufinden.
Das Handels- und Zollberatungsportfolio der AHK NY umfasst insbesondere einzelfallspezifische Rechtsauskünfte zu den nunmehr zu beachtenden Sonderzöllen: Section 232-Zölle (Stahl- und Aluminiumzölle; Zölle auf Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile); Section 301-Zölle (Zölle auf chinesiche Waren wegen unfairer Handelspraktiken) und IEEPA-Zölle (Zölle auf chinesiche, mexikanische und kanadische Waren als Schutzmaßnahme gegen Fentanyl-Schmuggel und illegale Einwanderung; „reziproke“ Zölle als Schutzmaßnahme gegen aus unfairen Handelspraktiken resultierende Handelsdefizite) sowie weitere handelspolitische Maßnahmen mit Auswirkungen auf Lieferketten.
Zum ⇒ Dienstleistungsangebot der AHK New York
Hinweis: Die AHK steht Ihnen für ein kostenloses unverbindliches Erstberatungsgespräch zur Verfügung. Weitere Beratungsdienstleistungen der AHK sind mit einem Kostenbeitrag verbunden. Die AHK informiert Sie im Vorfeld über den genauen Leistungsumfang und die anfallenden Gebühren.
Gegenmaßnahmen der Europäischen Union
Als Reaktion auf die von US-Präsident Donald Trump eingeführten Zölle für Einfuhren von Stahl und Aluminium sowie bestimmte Erzeugnisse daraus, hat die EU-Kommission eine Reihe von Gegenmaßnahmen eingeleitet. Ziel der EU-Kommission ist es europäische Unternehmen, Arbeitnehmer und Verbraucher vor den ungerechtfertigten Handelsbeschränkungen zu schützen.
Die Maßnahmen beruhen auf einen zweistufigen Ansatz:
Als erstes werden die aktuell ausgesetzten Zusatzzölle gegen die USA aus 2018 und 2020 auslaufen und am 1. April 2025 wieder in Kraft treten. Diese beinhalten eine Reihe von US-Produkten, die en wirtschaftlichen Schaden für EU-Stahl- und Aluminiumexporte im Wert von 8 Mrd. EUR ausgleichen.
- Zusätzliche Zölle in Höhe von 10, 25, 35 bzw. 50 Prozent auf Einfuhren bestimmter Waren (Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2018/886)
- Zusatzzölle in Höhe von 4,4 und 7 bzw. 20 Prozent auf ausgewählte Waren (Art. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2020/502)
Zweitens legt die Kommission als Reaktion auf die neuen US-Zölle, die EU-Ausfuhren im Wert von über 18 Milliarden Euro betreffen, ein Paket neuer Gegenmaßnahmen für US-Ausfuhren vor. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Warenliste mit gewerblichen Waren wie Stahl- und Aluminiumprodukten, Textilien oder Lederwaren, aber auch landwirtschaftlichen Erzeugnissen wie Nüssen, Zucker und Rindfleisch wird nach einer Konsultation mit Interessengruppen finalisiert und Mitte April in Abstimmung mit den EU-Mitgliedstaaten verabschiedet.
Insgesamt könnten die EU-Gegenmaßnahmen somit für US-Warenausfuhren im Wert von bis zu 26 Mrd. EUR gelten, was dem wirtschaftlichen Umfang der US-Zölle entspricht.
Aussetzung der EU-Gegenmaßnahmen
Gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2025/786 (Amtsblatt L 2025/786 vom 14. April 2025) werden diese bis zum 14. Juli 2025 ausgesetzt.
Außenhandel Hessen
Über die Hälfte ihres Umsatzes erzielt die hessische Industrie im Ausland – der Außenhandel bleibt ein zentraler Wachstumstreiber. Doch wachsende Unsicherheiten in Exportmärkten bremsen die Dynamik: 2024 gingen die hessischen Exporte auf 80 Mrd. Euro zurück, ein Minus von knapp 2 % (Bund: –1,7 %). Wichtigster Handelspartner bleiben die USA (9,3 Mrd. Euro), gefolgt von Frankreich (6,1 Mrd. Euro) sowie Polen, den Niederlanden und Italien.
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US-Zölle: Hessische Wirtschaft warnt vor Belastungen für Exporteure – EU muss mit Weitsicht handeln
Nach der Ankündigung neuer US-Zölle auf europäische Waren warnt der Hessische Industrie- und Handelskammertag (HIHK) vor weitreichenden Folgen für den Exportstandort Hessen.
Lesen Sie mehr in der ⇒ Pressemeldung vom 3. April 2025
Außenwirtschaftsportal Hessen
Mehr Details und aktuelle Informationen zu den US-Zollregelungen finden Sie auf dem ⇒ Außenwirtschaftsportal Hessen.
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