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Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland

 

Geschäftsreisen sind auch nach der Pandemie wichtiger Bestandteil der internationalen Geschäftsbeziehungen. Vertriebsmitarbeiter besuchen Kunden im Ausland, Maschinen müssen vor Ort installiert oder gewartet werden.

Vor jeder Entsendung ist jedoch zu prüfen, ob umfangreiche Melde- und Registrierungspflichten im jeweiligen Ausland bestehen. Dies gilt auch für die EU-Mitgliedsstaaten. Zudem gelten außerhalb der EU häufig die Visa-Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes. Entsendende Unternehmen müssen sich möglichst frühzeitig mit diesen bürokratischen Herausforderungen befassen.

Informieren Sie sich in der gemeinsamen kostenfreien Webinarreihe der hessischen IHKs zu Meldevorschriften, arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie den weiteren länderspezifischen Aspekten bei der Entsendung. 

Entsendung von Mitarbeitern nach ...

Bald erwarten Sie weitere spannende Webinare aus unserer Reihe MitarbeiterEntsendung: ✅ Weltweit. ✅ Rechtssicher. ✅ Entsenden. Seien Sie gespannt und bleiben Sie dran für weitere Details!

  • Österreich

    24. Oktober 2024 | 10:00 - 11:30 Uhr

    Das grenzüberschreitende Arbeiten in Österreich ist für viele Unternehmen bereits Alltag. Trotz zahlreicher Vereinfachungen im europäischen Binnenmarkt gibt es Vorschriften und Formalitäten, die beachtet werden müssen, wenn Arbeitnehmer/-innen in Österreich tätig sind. 

    Dazu gehören insbesondere die Meldung der entsandten Arbeitnehmer/-innen und die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften wie zum Beispiel Mindestentgelt, Urlaub und Ruhezeiten. Die Nichtbeachtung ist mit erheblichen Verwaltungsstrafen bedroht.

    In diesem Webinar erfahren Sie, wie Sie Mitarbeitende nach Österreich entsenden, ohne Sanktionen zu riskieren.

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  • USA

    28. November 2024 | 10:00 - 11:30 Uhr

    Das Gros der dienstlichen Reisen in die USA wird im Rahmen des Visa-Waiwer-Programms ohne Visum, aber mit elektronischer Reisegenehmigung ESTA durchgeführt. Dies gilt z. B. für Kundenbesuche und Vertragsverhandlungen, Messen oder auch für Montagen, die im Zusammenhang mit Lieferungen stehen. Dennoch ist es wichtig, für jede einzelne Dienstreise zu prüfen, ob die Voraussetzungen für ESTA gegeben sind oder ob ein Visum beantragt werden muss. Das Webinar gibt hierzu eine Einführung und typische Praxisbeispiele. 

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  • Luxemburg

    11. Dezember 2024 | 10:00 - 11:30 Uhr

    Luxemburg ist ein ebenso interessanter wie anspruchsvoller Markt für die grenzüberschreitende Durchführung von Arbeiten. Aber auch im Großherzogtum unterliegen Unternehmen einigen arbeitsrechtlichen Bedingungen und Meldepflichten, wenn sie Mitarbeiter entsenden. So ist unter anderem eine Vorabmeldung beim Luxemburger Wirtschaftsministerium für viele Einsätze Pflicht. Auch Entsendemitteilungen gegenüber der Gewerbeaufsichtsbehörde ITM sind bis auf wenige Ausnahmen erforderlich.

    Das Webinar verschafft einen aktuellen und praxisnahen Überblick über die Luxemburger Entsendeauflagen, die Sanktionen, die bei Regelverstößen gegen diese Auflagen drohen, sowie die anwendbaren arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die im Großherzogtum zu beachten sind.

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  • Schweden

    28. Januar 2025 | 10:00 - 11:30 Uhr

    Für Unternehmen, die Mitarbeiter zur Abwicklung geschlossener Dienstleistungsverträge nach Schweden entsenden, gibt es verschiedene Anzeige- und Meldepflichten. Was im Einzelfall zu tun ist, muss rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeit in Schweden überprüft werden.

    Dr. Kerstin Kamp-Wigforss, Rechtsanwältin und Leiterin des Bereichs Recht der Deutsch-Schwedischen Handelskammer, gibt einen Überblick über aktuelle rechtliche Lage zur Mitarbeiterentsendung ein und beantwortet Ihre Fragen.

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  • Ungarn

    13. März 2025 | 14:00 - 15:30 Uhr

    Wer Dienstleistungen in Ungarn erbringt und Mitarbeiter in das Land entsendet, sollte sich möglichst frühzeitig mit den vor Ort geltenden arbeitsrechtlichen und administrativen Auflagen befassen.

    Neben Meldepflichten mit erforderlichen Unterlagen müssen auch Arbeits- und Ruhezeiten, Urlaubsanspruch sowie Sicherheit am Arbeitsplatz berücksichtigt werden.

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Eine Kooperation der hessischen Industrie- und Handelskammern (IHK) mit dem Enterprise Europe Network (EEN).

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