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Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland

 

Geschäftsreisen sind auch nach der Pandemie wichtiger Bestandteil der internationalen Geschäftsbeziehungen. Vertriebsmitarbeiter besuchen Kunden im Ausland, Maschinen müssen vor Ort installiert oder gewartet werden.

Vor jeder Entsendung ist jedoch zu prüfen, ob umfangreiche Melde- und Registrierungspflichten im jeweiligen Ausland bestehen. Dies gilt auch für die EU-Mitgliedsstaaten. Zudem gelten außerhalb der EU häufig die Visa-Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes. Entsendende Unternehmen müssen sich möglichst frühzeitig mit diesen bürokratischen Herausforderungen befassen.

Informieren Sie sich in der gemeinsamen kostenfreien Webinarreihe der hessischen IHKs zu Meldevorschriften, arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie den weiteren länderspezifischen Aspekten bei der Entsendung. 

Entsendung von Mitarbeitern nach ...

Bald erwarten Sie weitere spannende Webinare aus unserer Reihe MitarbeiterEntsendung: ✅ Weltweit. ✅ Rechtssicher. ✅ Entsenden. Seien Sie gespannt und bleiben Sie dran für weitere Details!

  • Schweiz

    24. April 2025 | 10:00 - 12:30 Uhr

    Welche Meldefristen oder arbeitsrechtliche Vorschriften müssen Unternehmen beachten, wenn sie Dienstleistungen in der Schweiz erbringen wollen? Ihre Fragen zur Entsendung von Mitarbeiter*innen oder zur Planung eines Einsatzes in der Schweiz beantwortet Ihnen Dr. Alexandra Balmer, Handelskammer Deutschland-Schweiz.

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  • Österreich

    20. Mai 2025 | 10:00 Uhr | Frankfurt

    Auch innerhalb des europäischen Binnenmarkts sind bei grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsätzen einige länderspezifische Regelungen zu beachten. Das gilt auch für das EU- und Nachbarland Österreich. Wie üblich sind hier Meldepflichten und arbeitsrechtliche Vorgaben zu Mindestentgelt, Urlaub und Ruhezeiten einzuhalten. Darüber hinaus gelten bestimmte Bereithaltungspflichten. Verstöße können zu empfindlichen Verwaltungsstrafen führen.

    Das Seminar in der IHK Frankfurt am Main informiert über die zentralen Anforderungen und bietet praxisorientierte Hinweise für eine rechtssichere Entsendung nach Österreich. Die Expertin Beatrix Holzbauer von der AHK in Wien erläutert die Regelungen sowie die geltenden Ausnahmen und Besonderheiten bei der Entsendung nach Österreich. Im Anschluss besteht Gelegenheit zum Netzwerken bei einem kleinen Imbiss. 

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  • Großbritannien

    22. Mai 2025 | 10:00 - 11:30 Uhr

    Seit dem Brexit und dem Ende der Übergangsphase gelten für die Dienstleistungserbringung im Vereinigten Königreich neue Regeln. Während einige (wenige) Tätigkeiten nach wie vor nahezu ungehindert erbracht werden können, ist für andere ein Visum erforderlich. Und schließlich gibt es auch Tätigkeiten, die gar nicht mehr erbracht werden können.

    ▶️ Jetzt anmelden!

  • Frankreich

    2. September 2025

    Für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter auf Dienstreisen oder für längere Einsätze nach Frankreich entsenden, gibt es eine Vielzahl von Vorschriften, die im Rahmen des komplexen französischen Arbeits- und Entsenderechts beachtet werden müssen. Diese beinhalten sowohl arbeitsrechtliche als auch sozialversicherungsrechtliche Regelungen, die je nach Art der Tätigkeit variieren können. Es ist daher unerlässlich, dass Unternehmen die spezifischen Anforderungen im Vorfeld sorgfältig prüfen, um rechtliche Risiken und mögliche Strafen zu vermeiden. 

    Anmeldungen bald möglich


2025 erwartet Sie eine Fortsetzung der Reihe

Entsendung von Mitarbeitern nach

GroßbritannienMai 2025
TürkeiJuni 2025
FrankreichSeptember 2025
IrlandSeptember/Oktober 2025
PolenOktober 2025
TschechienNovember 2025
VAE (Dubai)Dezember 2025

 

 

Eine Kooperation der hessischen Industrie- und Handelskammern (IHK) mit dem Enterprise Europe Network (EEN).

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