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Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland

 

Geschäftsreisen sind auch nach der Pandemie wichtiger Bestandteil der internationalen Geschäftsbeziehungen. Vertriebsmitarbeiter besuchen Kunden im Ausland, Maschinen müssen vor Ort installiert oder gewartet werden.

Vor jeder Entsendung ist jedoch zu prüfen, ob umfangreiche Melde- und Registrierungspflichten im jeweiligen Ausland bestehen. Dies gilt auch für die EU-Mitgliedsstaaten. Zudem gelten außerhalb der EU häufig die Visa-Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes. Entsendende Unternehmen müssen sich möglichst frühzeitig mit diesen bürokratischen Herausforderungen befassen.

Informieren Sie sich in der gemeinsamen kostenfreien Webinarreihe der hessischen IHKs zu Meldevorschriften, arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie den weiteren länderspezifischen Aspekten bei der Entsendung. 

Entsendung von Mitarbeitern nach ...

Bald erwarten Sie weitere spannende Webinare aus unserer Reihe MitarbeiterEntsendung: ✅ Weltweit. ✅ Rechtssicher. ✅ Entsenden. Seien Sie gespannt und bleiben Sie dran für weitere Details!

  • Spanien

    10. Juli 2024 | 09:00 bis 10:00 Uhr

    Unternehmen, die Mitarbeitende nach Spanien entsenden möchten, sind verpflichtet bei den lokalen spanischen Arbeitsbehörden eine telematische Entsendemitteilung einzureichen, wenn die Dauer des Einsatzes 8 Tage übersteigt.

    In Webinar Entsendung von Mitarbeitern nach Spanien erklärt Ihnen unsere Referentin von Germany Trade & Invest (GTAI) über die einzuhaltenden Rahmenbedingungen und gibt Ihnen wertvolle Tipps und Tricks, wie Sie Ihre Entsensung erfolgreich gestalten können. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre Fragen zu stellen und sich praxisnahes Know-how anzueignen.

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  • Schweiz

    5. September 2024 | 10:00 bis 11:30 Uhr

    Die Schweiz ist ein wichtiger und attraktiver Marktfür deutsche Produkte und Dienstleistungen. Sollen jedoch Montage oder anderen Dienstleistungen vor Ort durchgeführt werden, müssen eine Reihe von Punkten beachtet werden.

    Zwar können deutsche Unternehmen ihre Mitarbeiter während 90 Arbeitstagen im Kalenderjahr ohne ausländerrechtliche Bewilligung in der Schweiz arbeiten lassen, jedoch besteht eine Meldepflicht.

    Wir informieren Sie, wo Sie die Meldung abgeben und welche weiteren Formalitäten und Regeln
    Sie zu beachten haben.  

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  • Österreich

    24. Oktober 2024 | 10:00 - 11:30 Uhr

    Das grenzüberschreitende Arbeiten in Österreich ist für viele Unternehmen bereits Alltag. Trotz zahlreicher Vereinfachungen im europäischen Binnenmarkt gibt es Vorschriften und Formalitäten, die beachtet werden müssen, wenn Arbeitnehmer/-innen in Österreich tätig sind. 

    Dazu gehören insbesondere die Meldung der entsandten Arbeitnehmer/-innen und die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften wie zum Beispiel Mindestentgelt, Urlaub und Ruhezeiten. Die Nichtbeachtung ist mit erheblichen Verwaltungsstrafen bedroht.

    In diesem Webinar erfahren Sie, wie Sie Mitarbeitende nach Österreich entsenden, ohne Sanktionen zu riskieren.

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  • USA

    November 2024


  • Luxemburg

    11. Dezember 2024 | 10:00 - 11:30 Uhr

    Luxemburg ist ein ebenso interessanter wie anspruchsvoller Markt für die grenzüberschreitende Durchführung von Arbeiten. Aber auch im Großherzogtum unterliegen Unternehmen einigen arbeitsrechtlichen Bedingungen und Meldepflichten, wenn sie Mitarbeiter entsenden. So ist unter anderem eine Vorabmeldung beim Luxemburger Wirtschaftsministerium für viele Einsätze Pflicht. Auch Entsendemitteilungen gegenüber der Gewerbeaufsichtsbehörde ITM sind bis auf wenige Ausnahmen erforderlich.

    Das Webinar verschafft einen aktuellen und praxisnahen Überblick über die Luxemburger Entsendeauflagen, die Sanktionen, die bei Regelverstößen gegen diese Auflagen drohen, sowie die anwendbaren arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die im Großherzogtum zu beachten sind.

    ▶️ jetzt anmelden!

  • Schweden

    Januar 2025


  • Belgien

    Februar 2025


Eine Kooperation der hessischen Industrie- und Handelskammern (IHK) mit dem Enterprise Europe Network (EEN).

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