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Antragsverfahren
Das ELAN-K2 ist das von der BAFA kostenlos zur Verfügung gestellte elektronische System, um Anträge zu fast allen Ausfuhrvorgängen zu stellen. Dazu zählen:
- Ausfuhrgenehmigungen
- Verbringungsgenehmigung
- Nullbescheide
- Voranfragen
- Auskünfte zur Güterliste
- Meldung und Nutzung von Allgemeinen Genehmigungen
- Anträge gemäß der Anti-Folter-Verordnung
- Sammelausfuhrgenehmigungen
- Handels- und Vermittlungsgeschäfte
- Internationale Einfuhrbescheinigungen
ELAN-K2-Registrierung
Für den Zugang zum System ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Mit der Freischaltung des ersten Nutzers hat dieser das Recht, eigenständig weitere Nutzer freizuschalten und zu administrieren. Den Zugang zum Login und zur Registrierung finden Sie unter ELAN-K2 Ausfuhr-System.
ELAN-K2 kann mittels Schnittstelle an Ihre firmeninterne Software angebunden werden. Das Referat 122 (Informationstechnik, Softwareentwicklung) des BAFA unterstützt bei der Implementierung. Weitere Informationen
Das BAFA schaltet Ihre Registrierung frei und informiert Sie per E-Mail. Erst mit der Freischaltung können Sie als registrierter Benutzer im ELAN-K2-System arbeiten.
Bescheide des BAFAs
Seit März 2021 werden Bescheide vom BAFA ebenfalls elektronisch erteilt. Ausgenommen hiervon sind insbesondere Ausfuhrgenehmigungen zur vorübergehenden, wiederholten Ausfuhr (Ausfuhrart 231), Durchfuhrgenehmigungen, Reexport-Zustimmungen sowie Ablehnungen und Widerspruchsbescheide. Diese werden auch weiterhin in Papierform erlassen.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte
Weiterführende Links
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+49 69 8207 0
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Montag - Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr