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Anträge für Versicherungsvermittler und -berater

Versicherungsvermittler, -berater und Produktakzessorische Vermittler

Da der Gesetzgeber verschiedene Vermittlertypen unterscheidet für die unterschiedliche Voraussetzungen gelten, können Sie unten auswählen, wie Sie tätig sind und erhalten die entsprechenden Hinweise und Formulare.

Bitte beachten Sie:

  • Die IHK Offenbach am Main ist für Sie zuständig, sofern sich Ihre Hauptniederlassung in diesem IHK-Bezirk befindet.
  • Sie müssen für die Erlaubnis bzw. die Erlaubnisbefreiung und die Registrierung zwei Anträge stellen.
  • Bitte reichen Sie den Antrag nur vollständig mit allen Antragsformularen und Nachweisen ein. Damit ermöglichen Sie eine schnelle Bearbeitung Ihrer Unterlagen.
  • Eine Erlaubniserteilung bzw. Registrierung kann nur erfolgen, wenn die angegebene Anschrift mit der beim Gewerbeamt und dem Handelsregister gemeldeten Adresse übereinstimmt. Bitte veranlassen Sie ggf. eine Gewerbeummeldung vor Einreichung Ihres Antrags.

Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler und -berater

Die Abnahme der Sachkundeprüfung hat die IHK Offenbach am Main an die IHK Frankfurt am Main abgegeben. Informationen zu den nächsten Prüfungsterminen finden Sie auf der Website der IHK Frankfurt am Main.


Bearbeitungsgebühren 
Erlaubnis für Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater200,00 €
Erlaubnisbefreiung für produktakzessorische Versicherungsvermittler 125,00 €
Registrierung von Versicherungsvermittlern, Versicherungsberatern oder produktakzessorischen Versicherungsvermittlern45,00 €
Registrierung von Vermittlern mit beabsichtigter Tätigkeit in einem anderen EU-/EWR-Staat15,00 €/Staat
Änderung der Registerdaten25,00 €
Schriftliche Auskunft aus dem Vermittlerregister15,00 €

Anträge für Versicherungsvermittler mit Erlaubnis

Versicherungsmakler und Mehrfachagenten sowie Ausschließlichkeitsvermittler benötigen eine Erlaubnis nach § 34d GewO, um ins Versicherungsvermittlerregister eingetragen zu werden.

Anträge auf Erlaubnisbefreiung

(Produktakzessorische Versicherungsvermittler)

Wenn die Versicherungsvermittlung als Ergänzung einer Haupttätigkeit betrieben wird, wie es beispielsweise häufig bei Autohäusern der Fall ist, kann die zuständige IHK auf Antrag eine Erlaubnisbefreiung erteilen.

Anträge für Versicherungsberater

Versicherungsberater benötigen eine Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO.

IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main

Geschäftszeiten

Mo.-Do.: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitags: 08:00 - 15:00 Uhr

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