Menü ausblenden

Arbeitsrecht von A-Z

Alle anzeigen / Alle verbergen

Mehrarbeit

Die nachfolgenden Hinweise informieren über die Vergütung bei Mehrarbeit und Überstunden und enthalten Mustertexte für die Vertragsgestaltung.

» Vergütung bei Mehrarbeit und Überstunden

Mindestlohn

Der Mindestlohn ist zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro je Stunde gestiegen. Die nächste Erhöhung ist bereits für 2025 geplant - auf dann 12,82 Euro.

Weiterführende Informationen unter: » Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz

Minijob

Geringfügige Beschäftigungen unterliegen besonderen Regelungen für Sozialversicherungspflicht und Steuerrecht:

  • die sog. geringfügig entlohnte Beschäftigung und 
  • die sog. kurzfristige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 SGB IV).

Im übrigen gelten auch für diese Beschäftigungsformen die normalen arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie beispielsweise die Regelungen zum Urlaub, zur Lohnfortzahlung bei Krankheit und - beim Mini-Job - zum Kündigungsschutz.

» Mehr Informationen zu Minijobs und kurzfristiger Beschäftigung

Mutterschutz

Die gesetzliche Grundlage für die Behandlung von werdenden Müttern bildet das
Mutterschutzgesetz. Es schützt alle schwangeren Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, also auch Teilzeitkräfte, geringfügig Beschäftigte und Auszubildende, sowie in Heimarbeit Beschäftigte.

» Mehr Informationen zu Mutterschutz und Elternzeit

IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main

Geschäftszeiten

Mo.-Do.: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitags: 08:00 - 15:00 Uhr

+49 69 8207 0