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Arbeitsrecht von A-Z
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Mehrarbeit
Die nachfolgenden Hinweise informieren über die Vergütung bei Mehrarbeit und Überstunden und enthalten Mustertexte für die Vertragsgestaltung.
Mindestlohn
Der Mindestlohn ist zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro je Stunde gestiegen. Die nächste Erhöhung ist bereits für 2025 geplant - auf dann 12,82 Euro.
Weiterführende Informationen unter: » Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz
Minijob
Geringfügige Beschäftigungen unterliegen besonderen Regelungen für Sozialversicherungspflicht und Steuerrecht:
- die sog. geringfügig entlohnte Beschäftigung und
- die sog. kurzfristige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 SGB IV).
Im übrigen gelten auch für diese Beschäftigungsformen die normalen arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie beispielsweise die Regelungen zum Urlaub, zur Lohnfortzahlung bei Krankheit und - beim Mini-Job - zum Kündigungsschutz.
» Mehr Informationen zu Minijobs und kurzfristiger Beschäftigung
Mutterschutz
Die gesetzliche Grundlage für die Behandlung von werdenden Müttern bildet das
Mutterschutzgesetz. Es schützt alle schwangeren Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, also auch Teilzeitkräfte, geringfügig Beschäftigte und Auszubildende, sowie in Heimarbeit Beschäftigte.
IHK Offenbach am Main
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Offenbach am Main
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