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Arbeitsrecht von A-Z

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Homeoffice und Telearbeit

Mit dem Begriff Homeoffice sind regelmäßig sog. Telearbeitsplätze gemeint. Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Telearbeitsplätze vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten. Informationen zu arbeitsrechtlichen Voraussetzungen, Arbeitsschutz, Datenschutz und Unfallversicherungsschutz im Homeoffice haben wir für Sie hier zusammengestellt:

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