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Arbeitsrecht von A-Z
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Scheinselbstständigkeit
Die gesetzlichen Regelungen über die "Scheinselbstständigkeit" und die Rentenversicherungspflicht bestimmter Selbstständiger haben unter anderem zum Ziel, nur zum Schein als Selbstständige tätige Arbeitnehmer für die Sozialversicherung besser zu erfassen und bestimmte Selbstständige als Pflichtversicherte in die Rentenversicherung aufzunehmen. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen der soziale Schutz der Betroffenen dauerhaft sichergestellt und die Finanzgrundlagen der Sozialversicherung vor Erosion bewahrt werden.
Schlichtungsausschuss für Ausbildungsstreitigkeiten
Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden hat die IHK Offenbach am Main einen Schlichtungsausschuss eingerichtet.
Schwangerschaft
Die gesetzliche Grundlage für die Behandlung von werdenden Müttern bildet das
Mutterschutzgesetz. Es schützt alle schwangeren Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, also auch Teilzeitkräfte, geringfügig Beschäftigte und Auszubildende, sowie in Heimarbeit Beschäftigte.Sonderzahlung
Eine Gratifikation, ist eine Sonderzuwendung, die dem Arbeitnehmer zusätzlich zur normalen Arbeitsvergütung als Anerkennung für geleistete Dienste oder Betriebstreue gewährt wird. Neben diesen Zwecken kann eine zusätzliche Vergütung zu der im Bezugszeitraum geleisteten Arbeit oder ein künftiger Leistungsanreiz gewollt sein. Typische Beispiele sind Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Prämien, Jubiläumszahlungen oder das 13. Monatsgehalt.
IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main
Geschäftszeiten
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Freitags: 08:00 - 15:00 Uhr
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