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Arbeitsrecht von A-Z
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Überstunden - Vergütung bei Mehrarbeit und Überstunden
Die nachfolgenden Hinweise informieren über die Vergütung bei Mehrarbeit und Überstunden und enthalten Mustertexte für die Vertragsgestaltung.
Urlaubsrecht
Arbeitnehmer haben grundsätzlich in jedem Kalenderjahr einen Anspruch auf Gewährung bezahlten Erholungsurlaubs. Der gesetzliche Mindesturlaub nach Bundesurlaubsgesetz beträgt 24 Werktage. Allerdings ergibt sich aus Tarifverträgen oder Einzelvereinbarungen häufig ein höherer Urlaubsanspruch. Den gesetzlichen Regelungen gehen günstigere tarifliche Bestimmungen oder Einzelvereinbarungen vor. Sonderbestimmungen ergeben sich unter anderem auch aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz und dem Schwerbehindertengesetz.
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