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Gewerberecht
Im Bereich Gewerberecht beraten wir Unternehmer und Unternehmen und nehmen Stellung gegenüber den Städten und Gemeinden in Stadt und Kreis Offenbach sowie gegenüber dem Regierungspräsidium.
Wir informieren, welche Tätigkeiten ohne besondere Erlaubnis ausgeübt werden dürfen und welche Stellen zur Erteilung eventuell notwendiger Erlaubnisse zuständig sind. Sie erlangen damit Rechtssicherheit.
Für die Versicherungsvermittler und -berater ist die IHK Erlaubnis- und Registrierungsbehörde. Ebenso ist die IHK für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen in Bereichen der Wirtschaft und Technik zuständig.
Gewerberecht von A-Z
Finden Sie hier Antworten auf viele gewerberechtliche Fragen.
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Die selbständige Vermittlung von Versicherungen ist seit 2007 ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Die Industrie- und Handelskammern sind für das Erlaubnisverfahren und die Registrierung zuständig.
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Die IHK Offenbach am Main ist Erlaubnis- und Registrierungsstelle für Finanzanlagenvermittler in Stadt und Kreis Offenbach. Hier erhalten Sie nähere Infos und gelangen zu den Antragsformularen.
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Immer, wenn eine unabhängige Beratung benötigt wird, ein Schaden oder eine Sache bewertet werden muss oder ein Streitfall außergerichtlich geklärt werden soll, kann ein vereidigter Gutachter helfen.
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Wer selbständig als Gewerbetreibender den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen vermitteln möchte bzw. Dritte zu solchen Verträgen beraten will, benötigt seit dem 21. März 2016 eine Erlaubnis nach § 34i Gewerbeordnung. Die Industrie- und Handelskammern (IHK´s) in Hessen sind für die Sachkundeprüfungen und die Registrierung zuständig.
» Antragsformulare für die Registrierung als ImmobiliardarlehensvermittlerSachkundeprüfungen finden in der IHK Frankfurt am Main statt.
» Terminübersicht und Anmeldung
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Für viele gewerbliche Tätigkeiten müssen Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen, beispielsweise als Bewacher, Gaststättenbetreiber, Immobilienmakler oder Taxiunternehmen. Welche Voraussetzungen das sind und welche Stellen zur Erteilung eventuell notwendiger Erlaubnisse zuständig sind, erfahren Sie hier
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Viele Unternehmen üben eine gewerbliche Tätigkeit aus, die eine Zugehörigkeit zur Industrie- und Handelskammer (IHK) begründet. Zur Klärung der Frage, ob sich zugleich eine Zugehörigkeit zur Handwerkskammer (HWK) ergibt, haben wir gemeinsam mit den Handwerkskammern einen Erhebungsbogen erstellt.
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Die IHK Offenbach am Main unterstützt ausländische Staatsangehörige, die eine selbstständige oder vergleichbar unselbstständige Tätigkeit in unserem Bezirk ausüben wollen.
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Ein Gewerbe kann stationär, im Reisegewerbe oder im Marktverkehr ausgeübt werden. Ob und wann eine gewerbliche Tätigkeit insgesamt oder nur im Einzelfall einem dieser Bereiche zuzuordnen ist, hängt davon ab, in welcher Form der Gewerbetreibende Geschäftskontakt mit seinen Kunden aufnimmt oder aufnehmen will.
IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main
Geschäftszeiten
Mo.-Do.: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitags: 08:00 - 15:00 Uhr
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