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Gewerberecht von A-Z
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Tag der offenen Tür
Auch nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz (HLöG) müssen – von Ausnahmen abgesehen - Verkaufsstellen für den Kundenverkehr an Sonn- und Feiertagen geschlossen sein. Da sich viele Kunden aber gerade an solchen arbeitsfreien Tagen über Waren und Preise informieren wollen, sind Einzelhändler dazu übergegangen, außerhalb der Ladenöffnungszeiten Schautage zu veranstalten, an denen die Waren besichtigt werden können. Vor allem im Handel mit langlebigen und hochwertigen Wirtschaftsgütern (Kraftfahrzeuge, Möbel, Teppiche) erfreuen sich diese meist als "Tage der offenen Tür" bezeichneten Veranstaltungen großer Beliebtheit.
Tippgeber
Die Tätigkeit eines Tippgebers ist keine Vermittlung im Sinne von § 34d Abs. 1 GewO. Ein Tippgeber macht lediglich die Möglichkeiten zum Abschluss von Versicherungsverträgen namhaft oder stellt Kontakte zwischen einem potentiellen Versicherungsnehmer und einem Versicherungsunternehmen her.
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Transparenzregister
Das neue Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz ist seit dem 1. August 2021 in Kraft getreten. Alle Gesellschaften sind danach verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten nicht nur zu ermitteln, sondern dem Transparenzregister zur Eintragung mitzuteilen. Mit dem Gesetz wird das bisherige deutsche System des Auffangregisters auf ein Transparenz-Vollregister umgestellt.
FAQs und nähere Informationen zu Übergangsfristen und den neuen Regelungen finden Sie auf unserer Website: » Meldepflicht für das Transparenzregister
Transparenzregister: https://www.transparenzregister.de/treg/de/start?1
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