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Gewerberecht von A-Z

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Jubiläumsverkauf

Bei Jubiläumsverkäufen ist der spezielle Grund, der gefeiert werden soll, frei wählbar. Hierbei kann es sich zunächst um ein Firmenjubiläum handeln, das beispielsweise alle fünf oder zehn Jahre durchgeführt wird.  Auch „Schnapszahljubiläen" dürfen als Jubiläumsverkauf gefeiert werden. Ebenso kann ein persönliches Jubiläum (runder Geburtstag des Inhabers, Silberhochzeit der Unternehmensgründer usw.) durch einen Jubiläumsverkauf begangen werden. Auch kann ein Jubiläum, das sich nur auf eine Filiale bzw. den Hauptbetrieb bezieht, zum Anlass für einen Jubiläumsverkauf genommen werden.

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