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Gewerberecht von A-Z
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Einheitlicher Ansprechpartner
Servicestelle für Selbstständige, Unternehmer und Freiberufler für Anträge bei Behörden
Sie wollen eine Gaststätte- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Oder ein Gewerbe an-, um-, oder abmelden? Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschieden Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause aus oder Ihrem Büro abwickeln.
Erlaubnisbefreiung
Auf Antrag können sich so genannte produktakzessorische Versicherungsvermittler von der Erlaubnispflicht befreien lassen. Sie vermitteln Versicherungen, die speziell auf ein bestimmtes Produkt, eine Ware oder Dienstleistung abgestimmt sind und nur eine Ergänzung der Haupttätigkeit darstellen. Beispielhaft können Autohäuser angeführt werden, die im Rahmen eines Autoverkaufs Kraftfahrzeugbezogene Versicherungen vermitteln. Die Pflicht zur Registrierung besteht auch bei einer Erlaubnisbefreiung.
» Mehr Informationen für Versicherungsvermittler mit Erlaubnisbefreiung
Erlaubnispflichtige Gewerbe
IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main
Geschäftszeiten
Mo.-Do.: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitags: 08:00 - 15:00 Uhr
+49 69 8207 0