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Gewerberecht von A-Z

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Verkehrsgewerbe

Zahlreiche Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Transport von Gütern und Personen unterliegen bestimmten Erlaubnispflichten. Letztendlich geht es bei allen diesen Erlaubnissen und Genehmigungen darum, dass die betreffenden Personen ihre jeweilige Sachkunde nachweisen müssen.

Gründung im Güterkraftgewerbe

Gründung im Personenverkehr

» Verkehrsgewerbe

Versicherungsberater

Wer gewerbsmäßig als selbständiger Versicherungsberater tätig werden will, bedarf künftig der Erlaubnis nach § 34e Abs. 1 GewO. Versicherungsberater ist, wer gewerbsmäßig Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall berät oder gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich vertritt, ohne von einem Versicherungsunternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise von ihm abhängig zu sein. 

» Mehr Informationen für Versicherungsberater

Versicherungsvermittlerregister

Gewerbsmäßig tätige Versicherungsvermittler und -berater sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit in das Versicherungsvermittlerregister eintragen zu lassen. Die Registrierung wird auf Antrag von den vor Ort zuständigen IHKs vorgenommen.

Das Register wurde bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) eingerichtet und wird von den IHKs geführt. Im öffentlichen Teil des Registers können die gewerbebezogenen Daten der Vermittler eingesehen und geprüft werden, ob die vorgeschriebene Erlaubnis vorhanden ist. 

Das Register sorgt so für Transparenz und stärkt den Vertrauensschutz.

» Zum Versicherungsvermittlerregister

IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main

Geschäftszeiten

Mo.-Do.: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitags: 08:00 - 15:00 Uhr

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