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Gewerberecht von A-Z
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Baubetreuer
Baubetreuer ist, wer Bauvorhaben im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen will (§ 34c Abs. Satz 1 Nr. 3b GewO).
Nähere Informationen finden Sie unter » Immobilienmakler, Wohnimmobilienverwalter, Mietwohnungsverwalter, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer
Bauträger
Als Bauträger gilt, wer Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden will (§ 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a GewO).
Nähere Informationen finden Sie unter » Immobilienmakler, Wohnimmobilienverwalter, Mietwohnungsverwalter, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer
Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO)
gewerbsmäßiges Bewachen des Lebens oder Eigentums fremder Personen
Zu beachten:
- Wahrung von Geschäftsgeheimnissen
- Beschäftigung nur zuverlässiger Wachpersonen über 18 Jahren und deren Meldung
- Vorschriften über Ausweis und Dienstbekleidung, Waffenbehandlung, Buchführungs-, Aufbewahrungs-, Auskunfts- und Duldungspflichten
Voraussetzung:
- Zuverlässigkeit: d.h. keine Gewerbeuntersagung
- keine Gewerbeordnungswidrigkeiten (belegen durch Auszug aus dem Gewerbezentralregister)
- wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
- keine Steuerschulden
- keine Vorstrafen (Auszug aus dem Bundeszentralregister)
- erforderliche Mittel oder Sicherheiten
- Haftpflichtversicherung
- Sachkundeprüfung
Anmerkung:
- VO über das Bewachungsgewerbe
- Ausnahmen für Werkschutzfachkräfte
Die Sachkundeprüfung hat die IHK Offenbach am Main an die IHK Frankfurt am Main ausgelagert. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der IHK Frankfurt am Main unter
» Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe
Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbezur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung bieten wir auch Offenbach am Main an. Wichtige Informationen hierzu finden Sie auf unserer Website unter
» Bewachungsgewerbe: IHK-Unterrichtung & Prüfung.BWV Ausweis
Der sogenannte BWV Ausweis ersetzt nach Auskunft des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) nicht die Sachkundeprüfung für die Versicherungsvermittler. Es muss anhand eines Prüfungsdokuments nachgewiesen werden, dass tatsächlich eine mündliche und schriftliche BWV Prüfung abgelegt wurde.
Der BWV Ausweis alleine kann also nicht als Nachweis anerkannt werden.
» Nähere Informationen zur Erlaubnis und Registrierung als Versicherungsvermittler
IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main
Geschäftszeiten
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