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IHK oder HWK
Hilfe bei Fragen der IHK-Zugehörigkeit
Viele Unternehmen üben eine gewerbliche Tätigkeit aus, die eine Zugehörigkeit zur Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main begründet. Zur Klärung der Frage, ob sich zugleich eine Zugehörigkeit zur Handwerkskammer Rhein-Main ergibt, haben die Industrie- und Handelskammern gemeinsam mit den Handwerkskammern nachstehenden Erhebungsbogen erstellt.
Falls Sie von beiden Organisationen wegen Ihrer Mitgliedschaft angesprochen wurden, füllen Sie bitte folgenden Bogen aus und senden ihn an die Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main zurück.
» Download Erhebungsbogen (PDF)
Selbstverständlich werden Ihre Angaben vertraulich behandelt und ausschließlich zur Klärung der Kammerzugehörigkeit und der Beitragspflicht verwendet.
Fragen an die Handwerkskammer Rhein-Main können von Herrn Rechtsanwalt Füller, Telefon 06151/3007-271 beantwortet werden. Mit Ihren Angaben tragen Sie dazu bei, dass Sie nicht von beiden Kammern mit dem vollen Zusatzbeitrag bzw. der vollen Umlage veranlagt werden.
Nachstehend geben wir Ihnen einen Überblick zu häufig gefragten Abgrenzungsfällen.
Lesen Sie weiter! Hier haben wir für Sie weitere Links zum Thema
IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main
Geschäftszeiten
Mo.-Do.: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitags: 08:00 - 15:00 Uhr
+49 69 8207 0