Menü ausblenden

Immobiliardarlehensvermittler

Wer selbständig als Gewerbetreibender den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen vermitteln möchte bzw. Dritte zu solchen Verträgen beraten will, benötigt seit dem 21. März 2016 eine Erlaubnis nach § 34i Gewerbeordnung. Die Industrie- und Handelskammern (IHK´s) in Hessen sind für die Sachkundeprüfungen und die Registrierung zuständig.

Die IHK Offenbach am Main hat die Abnahme der Sachkundeprüfung an die IHK Frankfurt am Main abgegeben. Informationen zu den nächsten Prüfungsterminen finden Sie auf der Website der IHK Frankfurt am Main.

» Sachkundeprüfung Immobiliardarlehensvermittler

Antragsformulare für die Registrierung als Immobiliardarlehensvermittler nach §34i Gewerbeordnung können Sie auf unserer Internetseite herunterladen.

» Anträge für Immobiliardarlehensvermittler