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Versicherungsvermittler

Das Jahr 2007 brachte neue Regelungen für die Versicherungsvermittler. Die EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung (2002/92/EG) wurde insbesondere durch eine Änderung/Ergänzung der Gewerbeordnung und eine neue Versicherungsvermittlungsverordnung in Deutschland umgesetzt. Die selbständige Vermittlung von Versicherungen ist seitdem ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Die Industrie- und Handelskammern (IHK) sind für das Erlaubnisverfahren und die Registrierung zuständig. Alle Versicherungsvermittler (Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler, Versicherungsberater und produktakzessorische Versicherungsvermittler) werden in ein Register eingetragen.

Informationen zur Erlaubnis und Registrierung

Gewerbsmäßig tätige Versicherungsvermittler und Versicherungsberater benötigen grundsätzlich eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer und müssen sich in das Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen.

Als Versicherungsvermittler finden Sie hier alle notwendigen Informationen, um eine Erlaubnis zu beantragen und sich in das Register eintragen zu lassen.

Häufig gestellte Fragen/Ausfüllhinweise

Erlaubnispflichtige

Erlaubnispflichtig ist der Gewerbetreibende, d. h. bei

  • Kleingewerbetreibenden/eingetragener Kaufmann der Geschäftsinhaber als natürliche Person
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) jeder Gesellschafter
  • offenen Handelsgesellschaften (OHG) jeder Gesellschafter
  • Kommanditgesellschaften (KG) der persönlich haftende Gesellschafter (bei der GmbH & Co.KG die GmbHusw.), dem die Geschäftsführungsbefugnis obliegt bzw. auch Kommanditisten, soweit ihnen Geschäftsführungsbefugnis eingeräumt wurde
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) die GmbH als juristische Person, nicht der einzelne Geschäftsführer
  • UG (haftungsbeschränkt) die Unternehmergesellschaft als juristische Person (siehe GmbH)
  • Aktiengesellschaft (AG) die AG als juristische Person, nicht der Vorstand
  • Eingetragene Genossenschaft (e. G.) die Genossenschaft als juristische Person, nicht der Vorstand
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Sparkassen) die Körperschaft, nicht der Vorstand

Inhaber der Erlaubnis § 34c GewO

Wenn die Beantragung oder Erteilung der Erlaubnis nach § 34c GewO nicht älter als ein Jahr ist, gibt es Erleichterungen beim Nachweis der Voraussetzungen des § 34d GewO in Bezug auf die Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse. Sollte dies für Sie zutreffen, reichen Sie uns bitte die Kopie der Erlaubnis zusammen mit dem Nachweis der Sachkunde und der Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht mit einheitlichem Vordruck) ein. Weitere Unterlagen entfallen.

 

Einzureichende Unterlagen

Alle Unterlagen - mit Ausnahme der zwei Bescheinigung zur Vorlage bei der Behörde (siehe folgender Abschnitt), die direkt an uns versandt werden - sind zusammen mit dem Antrag einzureichen. Dies macht Nachforderungen von Unterlagen entbehrlich und beschleunigt die Bearbeitung!

In den Antragsformularen und den entsprechenden Merkblättern finden Sie Informationen, welche Unterlagen erforderlich sind. Bitte beachten Sie, dass der Auszug aus dem Bundeszentralregister (polizeiliches Führungszeugnis, Belegart O) zur Vorlage bei einer Behörde sein muss. Dieser wird direkt an uns gesandt, er wird nicht Ihnen per Post zugeschickt.

Für die Beantragung des Gewerbezentralregisterauszuges ist es möglich, ihn sich sowohl selbst zuschicken zu lassen, als auch „zur Vorlage bei der Behörde“ (Belegart 1 oder 9, nach § 150 Abs. 1 oder 5 GewO).

Falls Sie sich den Gewerbezentralregisterauszug zuschicken lassen, denken Sie bitte daran, uns das Original vorzulegen.

Das Führungszeugnis und der Gewerbezentralregisterauszug können bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden.

Für den Nachweis der geordneten Vermögensverhältnisse ist u.a. eine Bescheinigung des Finanzamtes beizubringen. In Hessen wird diese nicht mehr als Unbedenklichkeitsbescheinigung, sondern als Bescheinigung in Steuersachen ausgestellt. Bitte geben Sie an, dass Sie die Bescheinigung für die Erlaubnis nach § 34d oder § 34e GewO benötigen. Beim zuständigen Finanzamt kann formlos ein entsprechender Antrag (schriftlich oder per Fax) gestellt werden. Ihren jeweiligen Ansprechpartner finden Sie auf Ihrem letzten Steuerbescheid.

Bei Antragstellung einer juristischen Person (z. B. GmbH) müssen die Unterlagen für die juristische Person beigefügt werden.

Folgende Unterlagen betreffend die Zuverlässigkeit sind einzureichen:

  • Auszug aus dem Bundeszentralregister für alle Geschäftsführer (polizeiliches Führungszeugnis)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für:
    o die juristische Person selbst und
    o alle Geschäftsführer/Vorstände

Für den Nachweis der Sachkunde nach § 19 der Verordnung „Versicherungsfachmann/frau BWV“ ist eine Kopie des BWV-Ausweises nicht ausreichend. Es muss über den BWV eine Prüfung abgelegt worden sein. Diese ist durch eine Kopie der Urkunde über die erfolgreich abgelegte Prüfung nachzuweisen.

Für die gleichgestellten Berufsqualifikationen nach § 4 der Verordnung ist eine Kopie des entsprechenden Abschlusses und, soweit (mehrjährige) Berufserfahrung im Bereich Versicherungsvermittlung gefordert ist, der Nachweis hierüber in Form eines Arbeitszeugnisses oder einer sonstigen Bescheinigung des Arbeit- oder Auftraggebers erforderlich.

Verfahren nach Eingang des Antrags

Sobald der Antrag bei uns eingeht, beginnt die Bearbeitung und die Aufnahme in das Vermittlerregister. In der Folge wird ein Gebührenbescheid und gegebenenfalls eine Liste noch fehlender Unterlagen erstellt, der Ihnen per Post zugeht. Sobald alle erforderlichen Unterlagen vollständig und die Gebühr bei uns eingegangen sind, erfolgt bei erfüllten gesetzlichen Voraussetzungen die Erteilung der Erlaubnis und die Aktivschaltung im öffentlichen Teil des Registers.

 

Gebühren

Folgende Gebühren fallen für die Bearbeitung der Anträge an:

  • Registrierung im Vermittlerregister: 25 €
  • Erlaubnis § 34d Abs. 1 und § 34e Abs. 1 GewO (Versicherungsvermittler, -berater): 200 €
  • Erlaubnisbefreiung § 34d Abs. 3 GewO (produktakzessorische Vermittler): 125 €
  • Anmeldung eines EU- oder EWR-Staates (pro Staat): 20 €
  • Änderung der Registerdaten § 11a GewO: 25 €
  • Ersatz- oder Zweitbescheinigung für Erlaubnis oder Erlaubnisbefreiung: 20 €
  • schriftliche Auskunft aus dem Vermittlerregister: 15 €

Nach Einreichung der Anträge geht Ihnen hierzu ein gesonderter Gebührenbescheid zu.

Informationen beim Erstkontakt

Laut § 15 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und –beratung muss der Versicherungsvermittler beim Erstkontakt mit einem Kunden folgende Informationen weitergeben:

1.) Familienname und Vorname sowie die Firma, Personenhandelsgesellschaften, in denen der Eintragungspflichtige als geschäftsführender Gesellschafter tätig ist,

2.) betriebliche Anschrift, 

3.) ob er 

a) als Versicherungsmakler
aa) mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO,
bb) mit Erlaubnisbefreiung nach § 34d Abs. 6 GewO als produktakzessorischer Versicherungsmakler

b) als Versicherungsvertreter
aa) mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO,
bb) nach § 34d Abs. 7 Satz 1 Nr 1 GewO als gebundener Versicherungsvertreter oder
cc) mit Erlaubnisbefreiung nach § 34d Abs. 6 GewO als produktakzessorischer Versicherungsvertreter

oder

c) als Versicherungsberater mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO

bei der zuständigen Behörde gemeldet und in das Register nach § 34d Abs. 10 GewO eingetragen ist und wie sich diese Eintragung überprüfen lässt,

4.) ob er eine Beratung anbietet,

5.) die Art der Vergütung, die er im Zusammenhang mit der Vermittlung erhält,

6.) ob die Vergütung direkt vom Kunden zu zahlen ist oder als Provision oder sonstige Vergütung in der Versicherungsprämie enthalten ist,

7.) ob er als Vergütung andere Zuwendungen erhält,

8.) ob seine Vergütung aus einer Verknüpfung der in den Nummern 6 und 7 genannten Vergütungen besteht,

9.) Anschrift, Telefonnummer sowie Internetadresse der gemeinsamen Stelle im Sinne des § 11a  Abs. 1 GewO (siehe unten) und die Registrierungsnummer, unter der er im Register eingetragen ist,

10.) die direkten oder indirekten Beteiligungen von über zehn Prozent, die er an Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens besitzt,

11.) die Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens, die eine direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder Kapital des Informationspflichtigen besitzen,

12.) die Anschrift der Schlichtungsstelle, die bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern oder –beratern und Versicherungsnehmern angerufen werden kann.

Der Informationspflichtige hat sicherzustellen, dass auch seine Mitarbeiter diese Pflichten erfüllen. Diese Informationen sind dem (potentiellen) Kunden in Textform mitzuteilen.

Problematisch ist die Konstellation eines selbständigen Versicherungsvermittlers, der weitere selbständige „Untervermittler“ mit eigener Gewerbeanmeldung anbindet, die vor Ort beim Kunden die Vermittlungsgespräche führen. Letztendlich ist jedoch nicht der Untervermittler Vertragspartner des Versicherungsvertrages, sondern der übergeordnete Unternehmer (meist in Form einer GmbH). In solchen Fällen sollten beide Erstinformationen an den Kunden weitergegeben werden – die des Obervermittlers als zivilrechtlichen Vertragspartners und die des selbständigen Untervermittlers, der die eigentliche Beratung und den Vertragsabschluss tätigt.

Ein Muster für eine natürliche Person als Antragsteller kann beispielsweise so aussehen:

Max Mustermann
Musterstr. 123
63065 Offenbach am Main

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO
(oder: Gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 GewO;
oder: Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO)
Registernummer: D-XYZ4-XYZ45-67

Zuständige Industrie- und Handelskammer: IHK Offenbach am Main

Gemeinsame Stelle nach § 11a GewO:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 6005850
(0,20 EUR/Anruf)
http://www.vermittlerregister.info

Es bestehen keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über zehn Prozent, die Max Mustermann an einem Versicherungsunternehmen oder ein Versicherungsunternehmen am Unternehmen Max Mustermann besitzt.

Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
http://www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
http://www.pkv-ombudsmann.de

Bitte beachten Sie, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht keine anerkannte Schlichtungsstelle im Sinne des § 15 der Verordnung ist. Sie kann jedoch als „weitere Schlichtungsmöglichkeit“ zusätzlich angegeben werden.

Bei juristischen Personen und im Handelsregister eingetragenen Unternehmen (e. K., OHG, KG) ist die erste Zeile entsprechend um die Firmierung abzuändern und zu ergänzen.

Beratungs- und Dokumentationspflichten

Am Markt gibt es eine Vielzahl an Anbietern von kostenfreien und –pflichtigen Mustern für diesen Bereich. Beispielhaft kann hier genannt werden:

Auch die Versicherungsunternehmen stellen ihren Vermittlern solche Muster zur Verfügung.

Impressumspflicht

Wenn Sie eine Homepage für Ihr Unternehmen haben, beachten Sie bitte Ihre Impressumspflichten nach § 5 TMG (Telemediengesetz). Da es sich bei der Versicherungsvermittlung und -beratung um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit handelt, geben Sie bitte zusätzlich die zuständige Aufsichtsbehörde mit Postanschrift an. Dies ist Ihre örtlich zuständige IHK.

Vom Gesetz bisher noch nicht gefordert ist die Angabe der Vermittlerregisternummer nach Nr. 4 der Vorschrift. Hier dürfte es jedoch noch zu einer Ergänzung der abschließend aufgeführten Registernummern kommen, so dass Sie die Registernummer auch mit aufnehmen sollten, sobald sie Ihnen vorliegt.

Informationen zur Sachkundeprüfung

Ungebundene Versicherungsvermittler sowie Versicherungsberater müssen nach § 34d  Abs. 2 Nr. 4 GewO nachweisen, dass sie über die für Versicherungsvermittlung notwendige Sachkunde verfügen.

Weitere Informationen zur Sachkundeprüfung "Versicherungsfachmann/frau" erhalten Sie hier.

IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main

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