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Informationen zur Erlaubnis, Registrierung und Weiterbildungspflicht
Erlaubnis und Registrierung
Gewerbsmäßig tätige Versicherungsvermittler und Versicherungsberater benötigen grundsätzlich eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer und müssen sich in das Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen.
Als Versicherungsvermittler finden Sie hier alle notwendigen Informationen, um eine Erlaubnis zu beantragen und sich in das Register eintragen zu lassen.
Weiterbildungspflicht für Versicherungsvermittler und -berater
Wer muss sich weiterbilden?
- Versicherungsvermittler und -berater mit Erlaubnis
- gebundene Versicherungsvertreter
- alle unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkenden Beschäftigten
Wie viele Stunden Weiterbildung müssen nachgewiesen werden und ab wann?
- 15 Zeitstunden (á 60 Minuten) je Kalenderjahr
- ab Kalenderjahr der Tätigkeitsaufnahme -> Beispiel: Erlaubniserteilung am 15.11.2019 -> Für das Kalenderjahr 2019 müssen 15 Zeitstunden Weiterbildung nachgewiesen werden.
- Nachweispflicht frühestens ab dem Kalenderjahr 2018 (Inkrafttreten der neuen Regelung)
Anerkannte Formen der Weiterbildung
- Präsenzform
- Selbststudium (mit nachweisbarer Lernerfolgskontrolle)
- Betriebsinterne Maßnahmen
- andere geeignete Formen
Inhalt der Weiterbildungsmaßnahmen
- Inhalte gemäß Anlage 1 der VersVermV
- Es muss ein Bezug zur Tätigkeit der Versicherungsvermittlung/ –beratung erkennbar sein.
- Versicherungsfremde Inhalte können nicht anerkannt werden, auch wenn diese sonstigen Kompetenzen den Gewerbetreibenden fördern.
- Weiterbildungen zu den Themen Finanzanlagen / Immobiliardarlehen / Bausparen können nur anerkannt werden, wenn sie im Rahmen einer Weiterbildung zu Versicherungsprodukten stattfinden.
Qualität der Weiterbildungsmaßnahme
- gemäß Anlage 3 der VersVermV
- Der Weiterbildungsmaßnahme muss eine Planung zugrunde liegen, sie muss systematisch organisiert und die Qualität des Durchführenden gewährleistet sein.
Aufbewahrungspflicht der Weiterbildungsnachweise
- 5 Jahre auf einem dauerhaften Datenträger und in den Geschäftsräumen
Vorlage bei der IHK
- nur auf Anforderung durch die örtlich zuständige IHK
- unaufgeforderte Vorlage bei der IHK ist nicht notwendig
- Formular: Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung gem. Anlage 4 VersVermV
FAQ-Liste
- Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Weiterbildungspflicht bei Versicherungsvermittlern
Gesetzliche Grundlage
IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main
Geschäftszeiten
Mo.-Do.: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitags: 08:00 - 15:00 Uhr
+49 69 8207 0