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Datenschutz

Zweck des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird, so § 1 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz. Dieses Gesetz ist - neben einer Vielzahl bereichsspezifischer Regelungen (zum Beispiel des Telekommunikationsgesetzes oder das Telemediengesetzes) – die Grundlage für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich. Die Landesdatenschutzgesetze wenden sich nur an die öffentlichen Stellen in den Ländern.

Seit 1. Juli 2011 ist für die Überwachung der Datenschutzvorschriften im nicht-öffentlichen Bereich und damit auch im unternehmerischen Bereich in Hessen der Hessische Datenschutzbeauftragte zuständig. Hier werden Unternehmen beraten - insbesondere auf Anfrage der betrieblichen Datenschutzbeauftragten - , damit diese ihre Datenverarbeitung datenschutzgerecht gestalten.

» Informationen zum Datenschutz

» Betrieblicher Datenschutzbeauftragter

Domainrecht

Als Domain wird die Adresse eines Internetauftritts bezeichnet, z. B. http://www.offenbach.ihk.de. Jede Domain kann weltweit nur einmal vergeben werden. An der Top-Level-Domain (TLD), welche beispielsweise durch den Zusatz „de“ (Deutschland), „uk“ (Großbritannien), „com“(Commercial) oder „org“ (Organisation) gekennzeichnet ist, kann man das Land der Registrierung, ein Unternehmen oder eine Organisation erkennen. Die Top-Level-Domains lassen sich in country-code-TLD (ccTLD) und generische TLD unterteilen. Erstere sind einem politischen Staat zugeordnet und bestehen aus zwei Buchstaben. Generische TLD sind der Art des Angebotes oder dem jeweiligen Anbieter zugeordnet (z. B. "info" für Informationsdienste oder "gov" für die US-Regierung) und variieren in der Länge. Je nachdem, wo ein Unternehmen tätig werden will, empfiehlt sich die entsprechende Top-Level-Domain. Bei Unternehmen, die nur landesweit oder nur in ausgewählten Ländern tätig werden wollen, empfiehlt sich der jeweilige Landeszusatz. Für Unternehmen, die weltweit tätig werden wollen, empfiehlt sich hingegen der Zusatz „com“. 

» Mehr Informationen zm Domainrecht

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