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Kennzeichnung von Produkten im Internet
Fehler bei der Produktkennzeichnung sind ordnungswidrig und abmahnfähig. Informieren Sie sich daher über die Kennzeichnungsvorschriften im Internet, bevor Sie Produkte online stellen.
Kennzeichnungen von Produkten dienen immer der Information des Verbrauchers, egal ob die Kennzeichnung auf der Verpackung oder dem Produkt selbst angebracht ist. Einige dieser Kennzeichen sind dabei dafür da, dass der Verbraucher vor dem Kauf Informationen bekommt, die für seine Kaufentscheidung relevant sind. Der Gesetzgeber hofft damit, die Kaufentscheidung in eine bestimmte, beabsichtigte Richtung zu lenken. So ist beispielsweise vorgeschrieben, bei Haushaltswaschmaschinen (u.a.) den Wasserverbrauch anzugeben. Die Hoffnung dahinter ist, dass der Verbraucher sich dann für die umweltfreundlichere, wassersparende Maschine entscheidet.
Im Gegensatz zum Ladengeschäft, bei dem der Verbraucher Produkte in die Hand nehmen kann, sieht er beim Onlinevertrieb in der Regel die Produkt- oder Verpackungskennzeichnung nicht. Daher sind diese, für die Kaufentscheidung relevanten Informationen auch beim Onlineangebot der betroffenen Produkte gesondert auszuweisen. Diese Verpflichtung gilt für viele Produkte. So steht beispielsweise in der Textilkennzeichnungsverordnung (VO (EU) 1007/2011): „Diese Informationen müssen für den Verbraucher vor dem Kauf deutlich sichtbar sein; dies gilt auch für Fälle, in denen der Kauf auf elektronischem Wege erfolgt“ (Art. 16 Abs. 1 Satz 2). Deswegen muss auch die Faserzusammensetzung von Textilien im Onlineshop gesondert angegeben werden. Ähnliches gilt beispielsweise, nach der Verordnung (EU) 518/2014, für die „Kennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte im Internet“ (Stichwort: Energielabel).
Weitere Informationen zur Produktkennzeichnung unter » Produktrecht.
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