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Steuerrecht von A-Z
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Kleinunternehmer
Die Umsatzbesteuerung wird von vielen Unternehmern wegen ihres komplizierten
Verfahrens kritisiert. Das Umsatzsteuergesetz (UStG) sieht aber für die sogenannten Kleinunternehmer Erleichterungen vor (§ 19 UStG).» Mehr Informationen zur Umsatzbesteuerung von Kleinunternehmen
Konsignationslager
Insbesondere in der Automobilbranche, aber auch in vielen anderen Branchen werden häufig so genannte Konsignationslager unterhalten. Hierbei handelt es sich um Warenbestände, die regelmäßig bereits vor Ort beim Kunden vorgehalten werden. Der (Zu)lieferer bleibt zunächst jedoch noch Eigentümer der Ware. Sie bleibt in seinem bilanziellem Bestand. Erst mit Entnahme der Ware aus dem Lagerbestand geht die Verfügungsmacht beziehungsweise das Eigentum auf den Kunden über.
Diese unter den Wirtschaftsbeteiligten gängige Praxis birgt für die steuerliche Abwicklung Fallstricke. Verantwortlich hierfür sind die komplizierten Regelungen des Umsatzsteuerrechts, die nachfolgend für den Unterhalt von Konsignationslagern in der Europäischen Union (EU) dargestellt werden.
Körperschaftssteuer
Das Finanzamt sendet jedem Unternehmer bei Eröffnung des Betriebes einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. Darin muss er Angaben zu persönlichen Daten und vor allem zum geschätzten Gewinn und zu weiteren Einkünften machen. Bei Gewerbetreibenden erhält das Finanzamt vom Gewerbeamt Kenntnis von der Betriebsgründung. Selbständig Tätige müssen von sich aus ihre Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen.
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