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Steuerrecht von A-Z
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Rechnungsangaben (Pflichtangaben)
Das Umsatzsteuergesetz enthält umfassende Vorgaben, wie eine Rechnung auszusehen hat. Bedeutung haben diese Regelungen vor allem für den Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers. So wird im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (USTAE) u. a. ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Pflichtangaben in Rechnungen vollständig und richtig sein müssen, um zum Vorsteuerabzug zu berechtigen. Der Rechnungsempfänger hat danach die Pflicht, die Rechnungsangaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Welche dies im Einzelnen sind, wird nachfolgend dargestellt.
Registrierkassen - Steuerliche Anforderungen
Bei Betriebsprüfungen legen die Finanzbehörden derzeit häufig ihren Fokus auf Registrierkassen und überprüfen sehr genau die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung, insbesondere bei bargeldintensiven Betrieben wie z. B. Gaststätten und Einzelhandel.
Über die Verfplichtung zur Führung einer Kasse bzw. eines Kassenbuches und über die Regeln und Formen der Kassenführung informieren wir Sie auf folgender Seite:Reisekosten
Diese folgenden Informationen geben einen Überblick über die Reisekosten, die der Arbeitgeber steuerfrei ersetzen kann. Diese Möglichkeit beinhaltet jedoch keinerlei Aussage darüber, welche Kosten der Arbeitgeber arbeitsrechtlich ersetzen muss. Diese arbeitsrechtliche Frage ist gegebenenfalls in Individualarbeitsverträgen, Dienstanweisungen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen geregelt.
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