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Unternehmensrecht von A-Z
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Limited (Ltd.)
Seit einigen Jahren gibt es die Möglichkeit, in Deutschland auch in der Rechtsform der britischen Limited unternehmerisch tätig zu sein, ohne in Großbritannien selbst Geschäftstätigkeit zu entfalten. Vor allem im Internet sind seitdem zahlreiche Anbieter zu finden, die die Gründung einer Limited gegen Entgelt vermitteln und übernehmen. Die Preise reichen von ca. 260 bis zu 1500 Euro. Von diesen Anbietern wird die britische Limited als günstigere Alternative zur deutschen GmbH bezeichnet. Oft wird dabei aber übersehen, dass die Gründung einer Limited auch Pflichten mit sich bringt und Folgekosten entstehen. Hinzu kommt, dass in Deutschland mit der neu geschaffenen „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“, auch UG (haftungsbeschränkt) genannt, nunmehr ebenfalls die Möglichkeit besteht, eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft ohne bestimmtes Stammkapital zu gründen. Nähere Informationen zur UG finden Sie beim Punkt "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)".
Lizenz
Durch Vergabe einer Lizenz wird zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer geregelt, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen der Gegenstand des jeweiligen Schutzrechts genutzt werden darf. Man unterscheidet zwischen ausschließlichen Lizenzen und einfachen Lizenzen:
Bei einer ausschließlichen Lizenz erhält der Lizenznehmer vom Lizenzgeber das alleinige Recht, Befugnisse auszuüben, die durch das jeweilige Schutzrecht gewährt werden. Wenn also beispielsweise im Rahmen einer ausschließlichen Lizenz die Befugnis übertragen wurde, einen patentierten Gegenstand herzustellen und zu vertreiben, darf der Lizenzgeber solche Gegenstände selbst nicht mehr herstellen oder vertreiben.
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