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Unternehmensrecht von A-Z
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Zweigniederlassung und Betriebsstätte
Viele Unternehmen wollen expandieren und gründen einen neuen Standort. Dies wirft die Frage auf, wie die neue Niederlassung im Unternehmensgefüge rechtlich organisiert werden kann. Hierzu stehen drei Alternativen zur Verfügung:
- die Gründung eines Tochterunternehmens
- die Errichtung einer selbstständigen Niederlassung (Zweigniederlassung)
- die Errichtung einer unselbstständigen Niederlassung (Betriebsstätte)
» Mehr Informationen zu Zweigniederlassungen und Betriebsstätten
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Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
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63067 Offenbach am Main
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