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Unternehmensrecht von A-Z
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Schlichtung
Streitige Auseinandersetzungen sind oft nicht zu vermeiden. Wenn der Streit bzw. die Differenzen allein von den Parteien nicht mehr beigelegt werden können, sollte es darum gehen, die Sache vorgerichtlich zu erledigen — also zu schlichten.
Eine außergerichtliche Konfliktlösung ist oft kostengünstiger und zeitsparender als ein Verfahren vor einem ordentlichen Gericht.» Mehr Informationen zur Schlichtung und außergerichtlichen Streitbeilegung
Sozialversicherungspflicht GmbH-Geschäftsführer
Die Sozialversicherungspflicht des GmbH-Geschäftsführers ist seit jeher ein umstrittenes und vielschichtiges Thema, das selbst in der Rechtsprechung und der Literatur nicht einheitlich behandelt wird und einer Prüfung des Einzelfalls bedarf.
Mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelungen für den GmbH-Geschäftsführer sind Anknüpfungspunkte für die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht in den allgemeinen gesetzlichen Regeln des Sozialgesetzbuches zu finden. Dieses stellt wesentlich auf das Merkmal „nichtselbständige“ und „selbständige“ Tätigkeit für die Feststellung der Sozialversicherungspflicht ab. Danach sind nichtselbständige Personen sozialversicherungspflichtig und selbständige Personen von der Sozialversicherungspflicht befreit.Mehr Informationen unter » Sozialversicherungspflicht des GmbH-Geschäftsführers
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