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Konsequenzen wettbewerbswidriger Werbung
Ebenso wie alle anderen unlauteren Werbemethoden begründet auch der Verstoß gegen die oben genannten Grundsätze der unzumutbaren Belästigung einen Unterlassungsanspruch gegen die werbende Person.
Der Anspruch steht seit Dezember 2021 nur noch Mitbewerber*innen zu, die Waren oder Dienstleistungen in nicht unerheblichem Maße und nicht nur gelegentlich vertreiben oder nachfragen. Damit sollen insbesondere Abmahnungen durch Unternehmen verhindert werden, die de facto nur (noch) zur Generierung von Massenabmahnungen existieren, aber selbst nicht tatsächlich am Markt teilnehmen. Zusätzlich abmahnberechtigt sind qualifizierte Wirtschaftsverbände, qualifizierte Einrichtungen des Verbraucherschutzes sowie berufsständische Körperschaften öffentlichen Rechts und Gewerkschaften – letztere aber nur im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben bei der Vertretung selbstständiger beruflicher Interessen.
Der Unterlassungsanspruch kann zunächst durch eine (in der Regel kostenpflichtige) Abmahnung geltend gemacht werden. Die abmahnende Person (Unterlassungsgläubiger*in) kann in diesem Fall innerhalb einer Frist von meist nur wenigen Tagen die Abgabe einer sog. strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung verlangen. Darin verpflichtet sich die abgemahnte Person (Unterlassungsschuldner*in), eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, falls sie den abgemahnten Verstoß zukünftig noch einmal begehen sollte. Die Höhe der Vertragsstrafe hängt vom Einzelfall ab, beträgt aber regelmäßig mehrere Tausend Euro.
Kommt es auf die Abmahnung hin nicht zu einer Einigung, kann der Anspruch gerichtlich geltend gemacht werden. Bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten sind in erster Instanz die Landgerichte zuständig. Da sich die Parteien dort zwingend durch Rechtsanwält*innen vertreten lassen müssen und die Streitwerte regelmäßig über 5.000 Euro liegen, ist das Kostenrisiko relativ hoch. Bei einer Abmahnung sollte in jedem Fall sofort kompetenter rechtlicher Rat eingeholt werden, bevor z. B. eine Unterlassungserklärung abgegeben wird.
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