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Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern

Alle Unternehmen, die Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 2.800 kg für den Gütertransport nutzen oder in der Personenbeförderung Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastsitzplätzen einsetzen, müssen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr beachten.

Die IHK Region Stuttgart bietet dazu eine hilfreiche Broschüre an: "Sozialvorschriften im Straßenverkehr - Digitales Kontrollgerät sowie Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten nach nationalem und EU-Recht" (4. Auflage, September 2015). Sie richtet sich nicht nur an Speditionen, Frachtführer und Busunternehmen, sondern auch an kleine Dienstleister, Handwerker sowie Handels- und Industriebetriebe.

In der Broschüre finden Sie grundlegende Informationen zu:

  • Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten
  • Digitalen Kontrollgeräten
  • Praktische Umsetzungsbeispiele und Lösungsansätze

 Diese Broschüre bietet also wertvolles Basiswissen für alle, die im Straßenverkehr tätig sind.

 https://www.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/672334/bea92bd45f8290b71cd314322d524eec/broschuere-sozialvorschriften-im-strassenverkehr-data.pdf

Da das Fahrpersonalrecht sehr umfassend ist, können Sie für weiterführende Informationen auf die Website des Bundesamtes für Logistik und Mobilität zugreifen. Dort finden Sie die aktuelle Rechtsentwicklung und die Auslegung der Rechtsvorschriften zum Download angeboten:

 https://www.balm.bund.de/DE/Themen/RechtsentwicklungRechtsvorschriften/rechtsentwicklungrechtsvorschriften_node.html