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Lkw-Maut

In Deutschland gilt für Lkw eine Gebühr für die Nutzung der Bundesautobahnen und bestimmter Bundesstraßen. Die Höhe der vom Nutzer zu zahlenden Maut hängt von den tatsächlich gefahrenen Kilometern ab. Die Höhe der Mautgebühr pro Kilometer (Mautsatz) ist gestaffelt nach der Anzahl der Achsen des Fahrzeugs und nach Emissionskategorien. Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des » Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Die Lkw-Maut wurde seit dem 1. Juli 2015 ausgeweitet auf 1100 weitere km Bundesstraße. Alle Straßen auf denen eine Mautpflicht besteht finden Sie auf der Internetseite » Mauttabelle des Bundesamts für Straßenwesen.

Ab dem 1. Oktober 2015 wird die Gewichtsgrenze für mautpflichtige Lkw von bisher 12 t auf 7,5t zulässige Gesamtmasse reduziert.

Seit dem 1. Januar 2015 gelten geänderte Mauttarife für Lkw ab 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.

Unter » Fragen und Antworten zur Lkw-Maut erhalten Sie weitere Detailinformationen.

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