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Häufige Fragen zur IHK-Wahl

Hier finden Sie Antworten zu Ihren Fragen.

Hintergrund zur IHK-Wahl - Wichtiges kurz erklärt

Welche Aufgaben hat die IHK-Vollversammlung?

  • Die IHK-Vollversammlung bestimmt mit ihrem unternehmerischen Wissen und Know-how die Richtlinien der IHK-Arbeit.
  • Sie vertritt die gesamtwirtschaftlichen Interessen der rund 34.000 Mitgliedsunternehmen aus Stadt und Kreis Offenbach.
  • Sie verabschiedet gemeinsam den jährlichen Wirtschaftsplan und setzt die IHK-Beiträge in der Wirtschaftssatzung fest.
  • Sie wählt aus ihrer Mitte den Präsidenten oder die Präsidentin sowie die weiteren Mitglieder des IHK-Präsidiums.

Mehr Infos zur IHK-Vollversammlung


Wann wird die Vollversammlung gewählt?

Die Wahlfrist für die Wahl der Vollversammlung der IHK Offenbach am Main beginnt am 18.01.2024 und endet am 20.02.2024, 12:00 Uhr.

Der Versand der Wahlunterlagen erfolgt voraussichtlich ab dem 17. Januar 2024.
 


Wie wird die IHK-Vollversammlung gewählt?

Zu Beginn der Wahlfrist erhalten alle wahlberechtigten Mitgliedsunternehmen ihre Wahlunterlagen für die Briefwahl und ihre Zugangsdaten zum Wahlportal für die elektronische Wahl.

Sie können zwischen Onlinewahl oder Briefwahl entscheiden, die IHK-Wahl ist eine kombinierte Wahl. Das heißt, die Wahl findet als Briefwahl und zusätzlich in elektronischer Form - also online - statt. Selbstverständlich kann aber nur einmal gewählt werden. Für den Fall, dass die Stimme in der elektronischen Form und per Briefwahl abgegeben wird, zählt die elektronische Stimme.

Jedes wahlberechtigte Unternehmen hat eine Stimme.
 


Was sind Wahlgruppen?

Die Vollversammlung soll ein Spiegelbild der gewerblichen Wirtschaft des IHK-Bezirks abbilden, in der die Besonderheiten des Kammerbezirks und die wirtschaftliche Bedeutung der verschiedenen Gewerbegruppen zum Ausdruck kommen.

Die Mitgliedsunternehmen der IHK Offenbach am Main sind in 13 Wahlgruppen eingeteilt worden. Gewählt wird innerhalb der Wahlgruppe, der das jeweilige wahlberechtigte Unternehmen zugeordnet wurde.
 


Welche Wahlgruppen gibt es?

  1. Industrie, Forschung und Entwicklung, Umwelt

  2. Großhandel, Handelsvertreter

  3. Einzelhandel, Apotheken

  4. Kreditinstitute, Versicherungen

  5. Finanzdienstleistungen, Versicherungsvermittler, Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaften

  6. Immobilienwirtschaft

  7. Informationstechnologie, Telekommunikation

  8. Hotel- und Gaststättengewerbe

  9. Verkehr, Logistik, Post

  10. Kommunikation, Medien, Kultur

  11. Unternehmensberatung, Architektur- und Ingenieurbüros

  12. Bildung, Freizeit, Gesundheit, Büroservice

  13. Sicherheit, Personalvermittlung, sonstige Dienstleistungen
     


Welcher Wahlgruppe bin ich zugeordnet?

Die Wahlgruppe, in der Sie für Ihr Unternehmen wählen und kandidieren können, wurde von uns anhand Ihres angemeldeten Tätigkeitsbereichs abgeleitet.
Die Zuordnung zu Ihrer Wahlgruppe ist Ihnen in unserem Anschreiben Ende Juni 2023 mitgeteilt worden. Wenn diese korrekt ist und Ihrem Wirtschaftszweig entspricht, brauchen Sie nichts weiter zu tun.

Fragen Sie bei Unklarheiten gerne bei uns nach! Änderungen Ihrer Wahlgruppe sind bis zum 29.08.2023 möglich!


IHK-Wahl: Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind die IHK-zugehörigen Unternehmen der IHK Offenbach am Main. Jedes Unternehmen kann sein Wahlrecht nur einmal ausüben.

Das Wahlrecht kann ausgeübt durch
a) für IHK-zugehörige natürliche Personen von diesen selbst, falls Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung besteht, durch den gesetzlichen Vertreter,
b) für juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Handelsgesellschaften und nichtrechtsfähige Personenmehrheiten durch eine Person, die allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung befugt ist.

Das Wahlrecht kann auch durch einen im Handelsregister eingetragenen Prokuristen ausgeübt werden.

Für IHK-Zugehörige, deren Wohnsitz oder Sitz nicht im Kammerbezirk gelegen ist, kann das Wahlrecht durch einen Wahlbevollmächtigten ausgeübt werden. Dies gilt jedoch nur, soweit nicht eine im Kammerbezirk gelegene Zweigniederlassung, Betriebsstätte oder Verkaufsstelle von einem gesetzlichen Vertreter oder einem im Handelsregister eingetragenen Prokuristen geleitet wird.

In begründeten Einzelfällen kann der Wahlausschuss auch darüber hinaus eine Wahlbevollmächtigung durch Beschluss zulassen.

Nähere Infos zur Wahlberechtigung und Ausübung des Wahlrechts finden Sie in § 3, 4 der Wahlordnung.
 


Wer darf bei der IHK-Wahl kandideren?

Wählbar sind natürliche Personen, die am Wahltag volljährig sind, das IHK-Wahlrecht auszuüben berechtigt sind und entweder

a)    selbst IHK-Zugehörige sind oder
b)    allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung einer IHK-zugehörigen juristischen Person, Handelsgesellschaft oder Personenmehrheit befugt sind, oder
c)    in das Handelsregister eingetragenen Prokuristen sind, oder
d)    besonders bestellte Bevollmächtigte von IHK-Zugehörigen sind.

Über die Wählbarkeit besonders bestellter Bevollmächtigter von IHK-Zugehörigen wird in jedem Einzelfall von dem Wahlausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der persönlichen nachhaltigen unternehmerischen Tätigkeit im IHK-Bezirk entschieden.

Nicht wählbar ist, wer die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.
 


Wie können Kandidaten vorgeschlagen werden?

Alle wahlberechtigten IHK-Zugehörigen können für ihre Wahlgruppe Wahlvorschläge einreichen. Der Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützung (Selbstvorschlag). Bewerber können nur für die Wahlgruppe benannt werden, für die sie selbst wahlberechtigt sind.

Die Wahlvorschläge sind mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsnamen, Beruf oder Stellung, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift aufzuführen. Außerdem ist eine Erklärung jedes Bewerbers beizufügen, dass er zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, die seine Wählbarkeit nach der Wahlordnung der IHK Offenbach am Main ausschließen.

Jeder IHK-Zugehörige kann sich nur mit einem Mitglied zur Wahl stellen und kann auch nur mit einem Mitglied in der Vollversammlung vertreten sein.

Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen endet am 02. Oktober 2023.

Mehr Infos zur Kandidatur


Wer kandidiert für meine Wahlgruppe?

Welche Personen für Ihre Wahlgruppe kandidieren, erfahren Sie ab Dezember 2023 auf unserer Internetseite. Auch mit Zugang der Wahlunterlagen sehen Sie, wen Sie wählen können.

Die IHK-Zugehörigen wählen dann für ihre Wahlgruppe jeweils die folgende Anzahl von Mitgliedern in die Vollversammlung:

WahlgruppenIIIIIIIVVVIVIIVIIIIXXXIXIIXIIIGesamt
Mitglieder pro Wahlgruppe11107253333223357

 


Ich habe meine Wahlunterlagen verloren. Was kann ich tun?

In diesem Fall wenden Sie sich bitte über die Hotline an die IHK – Sie bekommen dann neue Unterlagen zugeschickt. Telefon: 069 8207-224, E-Mail: wahlausschuss(at)offenbach.ihk.de
 


Wann stehen die Wahlergebnisse fest?

Ende Februar 2024 werden die Wahlergebnisse veröffentlicht. Die IHK informiert über Pressemitteilungen, die eigene IHK-Zeitschrift Offenbacher Wirtschaft und den Newsletter Infobrief über die Wahlergebnisse. Nach der Wahl, im April, tritt die neue Vollversammlung zu ihrer ersten konstituierenden Sitzung zusammen. Die Wahlperiode der IHK-Vollversammlung läuft für fünf Jahre und endet im Jahr 2029. 
 


IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main

Geschäftszeiten

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