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Das CBAM-Übergangsregister – Alles, was Sie wissen müssen
Dienstag, 29.04.2025
Die EU-Kommission plant im Rahmen von zwei Omnibus-Paketen deutliche Vereinfachungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und auch beim CBAM. Aktuell müssen CBAM-betroffene Unternehmen dennoch die Berichtspflichten erfüllen.

Galeanu Mihai - Getty Images - Canva.com
Zielgruppe
Allgemein
Veranstaltungsort
Webinar
Preis pro Person
Das Angebot ist kostenlos.
Maximale Teilnehmerzahl
99
Inhalt
Die EU hat mit dem CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) ein neues Instrument eingeführt, um sicherzustellen, dass importierte Waren die gleichen Klimastandards erfüllen wie in der EU produzierte Güter. In der aktuellen Übergangsphase müssen betroffene Unternehmen Emissionsberichte im CBAM-Übergangsregister einreichen.
CBAM betrifft den Import bestimmter Waren aus Nicht-EU-Staaten in die EU. Dazu gehören Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnisse, Düngemittel, Zement, Elektrizität sowie Wasserstoff. EU-Importeure dieser Waren sind verpflichtet, Emissionsdaten zu den importierten Produkten zu melden.
In diesem Webinar erfahren Sie:
- Die Grundlagen des CBAM und seine Auswirkungen auf Unternehmen
- Wie das CBAM-Übergangsregister funktioniert
- Praktische Tipps zur Registrierung und Einreichung der Berichte
- Antworten auf Ihre individuellen Fragen von unseren Experten
Unsere Referentin: Dr. Silke Klinge, Dreiwert Consulting
Ein gemeinsames Angebot der hessischen IHKs.
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Kooperationspartner
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