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Das CBAM-Übergangsregister – Alles, was Sie wissen müssen

Dienstag, 29.04.2025

10:00–11:00 Uhr, Webinar

Die EU-Kommission plant im Rahmen von zwei Omnibus-Paketen deutliche Vereinfachungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und auch beim CBAM. Aktuell müssen CBAM-betroffene Unternehmen dennoch die Berichtspflichten erfüllen.

Zielgruppe

Allgemein

Veranstaltungsort

Webinar


Preis pro Person

Das Angebot ist kostenlos.


Maximale Teilnehmerzahl

99



Kontakt

Brigitte Appiah
International

+49 69 8207-255
Schreiben Sie mir

Inhalt

Die EU hat mit dem CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) ein neues Instrument eingeführt, um sicherzustellen, dass importierte Waren die gleichen Klimastandards erfüllen wie in der EU produzierte Güter. In der aktuellen Übergangsphase müssen betroffene Unternehmen Emissionsberichte im CBAM-Übergangsregister einreichen.

CBAM betrifft den Import bestimmter Waren aus Nicht-EU-Staaten in die EU. Dazu gehören Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnisse, Düngemittel, Zement, Elektrizität sowie Wasserstoff. EU-Importeure dieser Waren sind verpflichtet, Emissionsdaten zu den importierten Produkten zu melden.

In diesem Webinar erfahren Sie:​​​

  • Die Grundlagen des CBAM und seine Auswirkungen auf Unternehmen
  • Wie das CBAM-Übergangsregister funktioniert
  • Praktische Tipps zur Registrierung und Einreichung der Berichte
  • Antworten auf Ihre individuellen Fragen von unseren Experten

Unsere Referentin: Dr. Silke Klinge, Dreiwert Consulting

Ein gemeinsames Angebot der hessischen IHKs.

Weitere Informationen

Kooperationspartner

  • IHK Hessen International

  • Enterprise Europe Network
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