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LKSG vs. CS3D: Unterschiede, Pflichten und Fristen im Überblick

aus unserer SpotLight Reihe

Donnerstag, 11.09.2025

09:00–09:20 Uhr, Webinar

Ab 2027 verpflichtet CS3D Unternehmen, ihre Lieferketten auf Umwelt- und Menschenrechtsbelange zu überprüfen

Zielgruppe

Allgemein

Veranstaltungsort

Webinar


Preis pro Person

Das Angebot ist kostenlos.


Maximale Teilnehmerzahl

99



Kontakt

Mirjam Pai
International

+ 49 69 8207-256
Schreiben Sie mir

Inhalt

Das deutsche LKSG und die in 2024 verabschiedete EU-Richtlinie über unternehmerische Sorgfaltspflichten für nachhaltige Lieferketten (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD oder CS3D) sollen Unternehmen verpflichten, ihre Lieferketten auf zu schützende Umwelt- und Menschenrechtsbelange zu überprüfen. Welche Neuerungen CS3D mit der geplanten Umsetzung im Jahr 2027 mit sich bringt, welche Fristen gelten und was Unternehmen bei der Überwachung Ihrer Lieferketten up- und downstream beachten müssen, erfahren Sie kurz und kompakt in unserem IHK-Spotlight.

Weitere Webinare unserer monatlichen Kurzimpulse finden Sie in unserer Spotlight-Reihe.

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