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LKSG vs. CS3D: Unterschiede, Pflichten und Fristen im Überblick
aus unserer SpotLight Reihe
Donnerstag, 11.09.2025
Ab 2027 verpflichtet CS3D Unternehmen, ihre Lieferketten auf Umwelt- und Menschenrechtsbelange zu überprüfen

Zielgruppe
Allgemein
Veranstaltungsort
Webinar
Preis pro Person
Das Angebot ist kostenlos.
Maximale Teilnehmerzahl
99
Inhalt
Das deutsche LKSG und die in 2024 verabschiedete EU-Richtlinie über unternehmerische Sorgfaltspflichten für nachhaltige Lieferketten (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD oder CS3D) sollen Unternehmen verpflichten, ihre Lieferketten auf zu schützende Umwelt- und Menschenrechtsbelange zu überprüfen. Welche Neuerungen CS3D mit der geplanten Umsetzung im Jahr 2027 mit sich bringt, welche Fristen gelten und was Unternehmen bei der Überwachung Ihrer Lieferketten up- und downstream beachten müssen, erfahren Sie kurz und kompakt in unserem IHK-Spotlight.
Weitere Webinare unserer monatlichen Kurzimpulse finden Sie in unserer Spotlight-Reihe.
Weitere Informationen
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