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Förderung Ihrer beruflichen Weiterbildung
So finanzieren Sie Ihre Weiterbildung
Wir bei der IHK verstehen, dass Weiterbildung oft mit finanziellen Herausforderungen verbunden ist. Daher möchten wir Ihnen einige Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie Ihre Weiterbildung finanziell abfedern können, unabhängig von Ihrer aktuellen Lebenssituation.
Für Arbeitnehmer: Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Weiterbildung in Erwägung ziehen, empfehlen wir Ihnen, zunächst das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen. Viele Unternehmen sind bereit, die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen zu übernehmen oder zumindest teilweise zu unterstützen. Dies kann in Form von Bildungsurlaub oder direkter finanzieller Unterstützung erfolgen. Informieren Sie sich auch über staatliche Förderprogramme wie den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder das Aufstiegs-BAföG für berufliche Weiterbildungen.
Für Selbstständige und Unternehmer: Selbstständige und Unternehmer haben oft weniger offensichtliche Möglichkeiten zur Finanzierung ihrer Weiterbildung. Hier kann die IHK durch Beratung zu Förderprogrammen und Finanzierungsoptionen unterstützen.
Für Berufsrückkehrer und Umsteiger: Wenn Sie eine längere Pause im Berufsleben hatten oder eine völlig neue berufliche Richtung einschlagen möchten, können die umfassenden Beratungsangebote der IHK hilfreich sein.
Unabhängig von Ihrer aktuellen Lebenssituation möchten wir betonen, dass die Investition in Ihre Weiterbildung eine der besten Entscheidungen sein kann, die Sie für Ihre berufliche Zukunft treffen können. Eine fundierte Aus- und Weiterbildung eröffnet Ihnen neue berufliche Möglichkeiten, stärkt Ihre Fachkompetenz und steigert Ihre Karrierechancen.
Aufstiegs-Bafög (Meister-Bafög)
Das Aufstiegs-BAföG ist eine Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, mit der Menschen bei ihrer Qualifizierung finanziell unterstützt werden.
Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf Förderung.
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Typische Qualifizierungen sind z.B. Meister- und Fachwirtkurse oder Fortbildungen zum Techniker oder Erzieher.
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Teilnehmende erhalten einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag zu den Lehrgangskosten sowie den Kosten für das Meisterstück.
Bei Vollzeitmaßnahmen kann zusätzlich ein Beitrag zum Lebensunterhalt gezahlt werden.
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Was das alles für den konkreten Einzelfall bedeutet, zeigen unsere Förderbeispiele.
Weitere Informationen: www.aufstiegs-bafoeg.info oder über die Hotline 0800 622 363 4 (kostenfrei).
Aufstiegsprämie
Aufstiegsprämie
Seit dem Jahr 2019 gewährt das Land Hessen die Aufstiegsprämie für alle öffentlich-rechtlichen Fortbildungsprüfungen, die im Berufsbildungsgesetz geregelt sind.
Voraussetzung ist, dass Sie die bestandene Fortbildungsprüfung dem DQR-Niveau 6 oder 7 zugeordnet ist und vor der fachlich und örtlich zuständigen IHK in Hessen abgelegt wurde.
Zudem muss Ihr Hauptwohnsitz oder Ihr Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Hessen liegen.
Die Förderung beträgt bisher einmalig 1.000 Euro pro Person und Abschluss.
Ab dem 01.06.2024 erhöht sich der Förderbetrag auf 3.500 Euro.
mehr Informationen und Button zur Antragstellung
Weiterbildungsstipendium
Wer kann gefördert werden?
Gefördert werden junge Weiterbildungsinteressenten, die zum Zeitpunkt der Aufnahme ins Förderprogramm jünger als 25 Jahre sind und in der Berufsabschlussprüfung mindestens 87 Punkte erreicht haben.
Was wird gefördert?
- die Teilnahme an anspruchsvollen Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen,
- die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (wie z.B. Fachwirt, Fachkaufmann, Meister, Techniker)
- die Teilnahme an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen,
- berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Berufstätigkeit fachlich/inhaltlich aufbauen.
Wie hoch und wie lange wird gefördert?
Über drei Jahre hinweg können Zuschüsse bis zu 8.100,00 € gezahlt werden. Die Stipendiatin/der Stipendiat trägt einen Eigenanteil von 10 Prozent der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.
Wer zahlt?
Die Mittel stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zur Verfügung. Die Kammern beraten auch über das Programm und halten Informationsmaterial bereit.
DIGI-Zuschuss Quali
Ziel des DIGI-Zuschuss Quali ist die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der hessischen Unternehmen zu stärken und diese zu befähigen, neue digitale Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik einzuführen und einzusetzen.
Dazu sollen berufsbezogene Kompetenzen der Beschäftigten für die Entwicklung und Umsetzung digitaler Geschäftsmodelle sowie die Entwicklung, Steuerung, Gestaltung und Umsetzung digitaler Geschäfts-, Arbeits- und Produktionsprozesse ausgebildet und vertieft werden.
Förderfähige Weiterbildungen der IHK Offenbach am Main:
Förderprogramm „gut ausbilden“ der Hessischen Landesregierung
Mit dem Förderprogramm "gut ausbilden" aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds fördert die Hessische Landesregierung die Ausbildungsbereitschaft und Ausbildungsfähigkeit von kleinen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen (Non-Profit-Organisationen).
Die Förderbedingungen im Einzelnen:
- Hauptsitz in Hessen
- maximal 50 Mitarbeiter
- Jahresumsatz bis maximal 10 Millionen Euro.
Die Fördersumme beträgt pro Betrieb und Ausbildungsplatz bis zu 2.000 Euro, hierbei soll ein Eigenanteil von mindestens 50 % der Gesamtausgaben vom anfordernden Betrieb erbracht werden.
Gefördert werden u.a.
- Ausbilderlehrgänge
- Prüfungsvorbereitung für Auszubildende
- Zusatzqualifikationen für Ausbildungspersonal oder Auszubildende
Interessiert? Anträge auf Gewährung eines Zuschusses sind schriftlich bei der WIBank vorzulegen.
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